Schülerbeförderung / Schulbesuchsüberwachung

Schülerbeförderung

Die Schülerbeförderung in Bayern wird durch das Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges (Schulwegkostenfreiheitsgesetz) und in der Verordnung über die Schülerbeförderung (Schülerbeförderungsverordnung) der jeweils gültigen Fassung geregelt. Die notwendige Beförderung wird durch die Stadt Augsburg als Aufgabenträger sichergestellt, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen.

Ausführliche Informationen und Voraussetzungen für die Kostenfreiheit des Schulweges entnehmen Sie bitte folgendem Informationsblatt.

Formulare und Anträge zum Download für Schülerbeförderung und Kostenrückerstattung finden Sie unter Antragsformulare online.

Schulbesuchsüberwachung

Die Schulpflicht erstreckt sich in Bayern grundsätzlich auf zwölf Schulbesuchsjahre. Sie gliedert sich in eine Vollzeitschulpflicht von neun Jahren und eine Berufsschulpflicht von drei Jahren.

Weder die Nummer der Jahrgangsstufe noch die Tatsache der Volljährigkeit sind bei der Vollzeitschulpflicht maßgebend.

Auch die Berufsschule ist eine Pflichtschule. Nähere Informationen zur (Berufs-)Schulpflicht finden Sie hier.    

Die Überwachung und Durchsetzung der bestehenden Schulpflicht ist Aufgabe der örtlich zuständigen Kreisverwaltungsbehörde. Gesetzliche Grundlage ist das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG).

Wird bei bestehender Schulpflicht der Unterricht unentschuldigt versäumt, kann - neben disziplinarischen Maßnahmen der Schule - ein Bußgeldverfahren gegen den Schüler (ab dem 14. Lebensjahr) oder die Erziehungsberechtigten (Art. 76 BayEUG, Art. 119 Abs. 1 Bay EUG) eingeleitet werden.

Ansprechpartner / Sachbearbeiter


Herr Neuber

Schulwegsicherheit, Schülerbeförderung, Einzel- und Sonderbeförderung, Fahrtkostenerstattungen (ab 11. Klasse),  Schulversäumnisse, Schulbesuchsüberwachung

Telefon0821 324-6968
Fax0821 324-6924
E-Mail
michael.neuber@augsburg.de


Frau Neugebauer

Schülerbeförderung, Fahrtkostenerstattung, Schulbesuchsüberwachung

Telefon0821 324-6934
Fax0821 324-6924
E-Mail
marion.neugebauer@augsburg.de


Frau Zounguere

Schulversäumnisse, Schülerbeförderung, Fahrtkostenerstattung, Schulbesuchsüberwachung

Telefon 0821 324-6933
Fax 0821 324-6924
E-Mail sandrine.zounguere@augsburg.de

Adresse und Kontakt

Schulverwaltungsamt
Gögginger Straße 59
86159 Augsburg
Lage im Stadtplan
 

Erreichbarkeit

Eine persönliche Vorsprache ist in dringenden Fällen und nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Termine erhalten Sie bei Ihrer Sachbearbeiterin/Ihrem Sachbearbeiter (siehe unten auf dieser Seite).

Wir sind weiterhin telefonisch, per E-Mail und per Post erreichbar.

Telefonisch nehmen Sie bitte zu folgenden Zeiten Kontakt mit uns auf:

Mo - Mi: 07.30 - 12.30 Uhr
  14.00 - 16.30 Uhr
Do: 07.30 - 12.30 Uhr
  14.00 - 17.30 Uhr
Fr 07:30 – 12:00 Uhr