Der Probeunterricht

Schülerinnen und Schüler, die laut Übertrittszeugnis den erforderlichen Notendurchschnitt (siehe Infos zu den einzelnen Schultypen) nicht erreicht haben, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten am dreitägigen Probeunterricht des gewünschten Schultyps teilnehmen. Dieser beinhaltet mündlichen Unterricht sowie schriftliche Arbeiten in den Fächern Deutsch und Mathematik.

Um den Probeunterricht zu bestehen, muss in einem der Fächer mindestens die Note 3 und im zweiten Fach mindestens die Note 4 erzielt werden. Bei Zustimmung der Erziehungsberechtigten können Schülerinnen und Schüler auch in die 5. Klasse der gewünschten Schulform übertreten, sofern sie in beiden Fächern die Note 4 erreicht haben.