Stadt stellt ab 2021 neue Online-Verwaltungsleistungen zur Verfügung

04.01.2021 11:50 | Bürgerservice & Rathaus

Die Zahl der nutzbaren Online-Services wächst. Weitere Services wird es noch im ersten Halbjahr 2021 geben. Der Freistaat Bayern und die Stadt Augsburg haben bereits 2020 intensiv daran gearbeitet, um zum Jahresbeginn 2021 so viele online-Dienste wie möglich bereitzustellen.

Mit Beginn des neuen Jahres digitalisiert die Stadt Augsburg weitere Verwaltungsleistungen. Foto: Ruth Plössel/Stadt Augsburg.

Mit Beginn des neuen Jahres digitalisiert die Stadt Augsburg weitere Verwaltungsleistungen. Ab sofort ist es möglich, nachfolgende Dienstleistungen via Internet zu beantragen:

Vorarbeit durch Freistaat und Stadt Augsburg

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Gemeinden, Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen ab 2023 die Möglichkeit anzubieten, zu einer Vielzahl von Verwaltungsleistungen Anträge digital zu stellen. Der Freistaat Bayern und die Stadt Augsburg haben bereits 2020 intensiv daran gearbeitet, um zum Jahresbeginn 2021 so viele online-Dienste wie möglich bereitzustellen. Neben den klassischen Übermittlungswegen wie E-Mail und ausfüllbare PDF zum Ausdrucken finden Bürgerinnen und Bürger unter www.augsburg.de/buergerservice-rathaus/buergerservice/online-services die nutzbaren Services, deren Anzahl sich ständig vergrößert.

Häufig nachgefragte Verfahren, wie etwa die Beantragung einer Gaststättenerlaubnis, oder die Anmeldung, Ummeldung sowie Abmeldung zur Hundesteuer sind in der Endabstimmung und werden im ersten Halbjahr 2021 eingeführt. Wie Ordnungsreferent Frank Pintsch mitteilt, haben sich insgesamt Zugriffszahlen und Einreichungen im Vergleich zu den Vorjahren bereits verdoppelt. Den Spitzenplatz nehmen Formulare zur Corona-Pandemie ein. Ebenfalls stark nachgefragt vor allem von Seiten der Wirtschaft sind Beantragungen verkehrsrechtlicher Anordnungen wegen Baustellen und der ebenfalls über den Formular-Service laufenden Stellungnahmen durch öffentliche Stellen hierzu.

Enge Kooperation mit anderen Großstädten

Die hohe Zahl der Verwaltungsverfahren aus dem OZG-Umsetzungskatalog ist fristgerecht nur zu bewältigen, wenn arbeitsteilig vorgegangen wird. Dazu hat sich die Zusammenarbeit der drei großen bayerischen Städte Augsburg, München und Nürnberg im Bereich der Digitalisierung als großer Vorteil erwiesen. Die Kooperation wurde im Juli 2019 auf Initiative von Münchens IT-Referent Thomas Bönig und seinem Augsburger Kollegen, dem heutigen Ordnungs- und IT-Referenten Frank Pintsch, auf den Weg gebracht. Seither haben zahlreiche Austausche auf Fachebene wie auch regelmäßig auf Referentenebene stattgefunden.

„Die Zusammenarbeit mit München und Nürnberg im Bereich der Digitalisierung ist für Augsburg hervorragend. Alle drei Städte profitieren von dem Austausch und den gemeinsam vorangebrachten Projekten. Wir sparen auf diese Weise Ressourcen und bringen gleichzeitig unser Ziel, moderne Großstadtverwaltungen für die Bürgerinnen und Bürger zu sein, effektiv voran. So stelle ich mir Digitalisierung im Öffentlichen Sektor vor“, so IT-Referent Frank Pintsch.

„Riesenvorteil für die Augsburger Wirtschaft“

Seit kurzem ist die Stadt Augsburg Pilotpartner des Freistaats Bayern zur Bereitstellung eines Unternehmenskontos auf Basis des bekannten Elster-Zertifikats. Damit ist für Unternehmen eine Identifizierung und das vorab-Ausfüllen von Datenfeldern in Formularen unkompliziert möglich. Noch im ersten Halbjahr 2021 wird es bei der Stadt eingeführt. Dazu Ordnungs- und IT-Referent Frank Pintsch: „Das Unternehmenskonto auf Elster-Basis ist für die Augsburger Wirtschaft ein Riesenvorteil. Abläufe, Genehmigungen und Bescheide werden digital ausgetauscht, die Kosten sinken, der ganze Prozess verschlankt. Das ist ein ganz wichtiger Baustein, den Wirtschaftsstandort zu stärken, die Folgen der Pandemie zu bewältigen und Arbeitsplätze in Augsburg nachhaltig zu sichern. Ein anschauliches Beispiel, wie Digitalisierung unser Arbeits- und Wirtschaftsumfeld effizienter machen kann und dabei auch den Menschen hilft.“ (pm/pif)

Für die Identifizierung von Privatpersonen steht weiterhin die Bayern-ID zur Verfügung (www.buergerserviceportal.de/bayern/freistaat ).
Weitere Informationen zum OZG und dessen Umsetzung in Augsburg unter:
www.augsburg.de/buergerservice-rathaus/buergerservice/onlinezugangsgesetz