Sanierungsgebiet Oberhausen Nr. 2 „Nordfriedhofstraße“ wird aufgehoben

11.12.2020 07:45 | Stadtplanung

Auszug Lageplan. Grafik: Stadtplanungsamt Augsburg

Eine Gemeinde kann ein bestimmtes Gebiet, in dem eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme durchgeführt werden soll, durch Stadtratsbeschluss förmlich als Sanierungsgebiet festlegen. Sanierungsmaßnahmen sind jedoch zeitlich begrenzt. Wurde beispielsweise die Sanierung erfolgreich durchgeführt, dann ist die entsprechende Sanierungssatzung aufzuheben. Der Stadtrat muss dann einen Beschluss zur Aufhebung des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes fassen. Dieser Beschluss ist im Nachgang ortsüblich bekannt zu machen. Erst dann tritt die Aufhebung offiziell in Kraft.

Dies ist nun für die städtebauliche Sanierungsmaßnahme Oberhausen Nr. 2 „Nordfriedhofstraße“ eingetreten. Mit Stadtratsbeschluss vom 26. November 2020 wurde sie für abgeschlossen erklärt. Details hierzu können der entsprechenden Beschlussvorlage 20/04973 entnommen werden.

Durch die heutige Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Augsburg tritt die Aufhebungssatzung in Kraft.