Mit Rad, Bus und Tram zu den Sommernächten

24.06.2026 12:40 | Freizeit

Vom 25. Bis 27. Juni finden die Augsburger Sommernächte statt. Mit Fahrrad oder ÖPNV kommen alle gut hin und zurück.

Das Bild zeigt eine feiernde Menschenmenge vor einem bunt beleuchteten Gebäude.

Wer bei den Sommernächten länger feiert, kommt gut mit den Nachtbussen nach Hause. Foto: Martin Augsburger/Stadt Augsburg

Wer mit dem Fahrrad kommt, kann es an ausgewiesenen Fahrradparkplätzen abstellen:

  • Am Königsplatz
  • An der Ecke Annastraße/Ludiwgstraße
  • Am Theodor-Heuss-Platz

Fahrräder sind in der Festzone und an den Ein- und Ausgängen verboten. Fahrräder, die z.B. an Laternen nahe der Festzone befestigt werden, werden entfernt. 

Mit Tram und Bus zu den Sommernächten

Aufgrund von Straßensperrungen in der Festzone kommt es vom 25. bis 27. Juni ab 16:30 zu Änderungen im Nahverkehr:

  • Bei den Buslinien 22 und 32 entfallen die Haltestellen Moritzplatz und Ulrichsplatz. In beide Richtungen wird umgeleitet.
  • Bei den Tramlinien 1 und 2 entfallen die Haltestellen Moritzplatz und Rathausplatz.
  • Die Tramlinie 1 fährt zwischen Göggingen und dem Königsplatz. Der Ersatzbus B1 fährt zwischen Lechhausen/Neuer Ostfriedhof und der Pilgerhausstraße und anschließend über die Karlstraße zum Königsplatz.
  • Die Tramlinie 2 fährt vom Königsplatz über Hauptbahnhof, Staatstheater und Dom/Stadtwerke bis Oberhausen/Helmut-Haller-Platz.

Nachtbusse für den Heimweg

Von Donnerstag bis Sonntag sind ab 1 Uhr Nachtbusse im Einsatz. Sie fahren stündlich am Königsplatz.

  • Linie 90: Königsplatz → Staatstheater → Karlstraße → Jakobertor → Rudolf-Diesel-Gymnasium
  • Line 91: Königsplatz → Staatstheater → Karlstraße → Dom/Stadtwerke → Stadtbergen
  • Linie 94: Königsplatz → Theodor-Heuss-Platz → Rotes Tor → Hochschule → Gärtnerstraße → Friedberg

Promillegrenze bei E-Scooter beachten

Wer Alkohol getrunken hat, sollte nicht mehr mit dem E-Scooter fahren. Hier gelten die gleichen Regeln wie beim Autofahren: 

  • ab 0,5 Promille darf der Scooter keinesfalls genutzt werden.
  • für unter 21-Jährige und Personen in der Probezeit gilt ein absolutes Alkoholverbot. (lf)
Zuletzt aktualisiert am: 25.06.2026