Geflügelpest: Stadt Augsburg erlässt Allgemeinverfügung

21.10.2022 08:36 | Umwelt & Soziales Bildung & Wirtschaft

Das bislang schwerste registrierte Geflügelpest-Geschehen in Europa hat auch in Deutschland ein noch nicht dagewesenes Ausmaß erreicht. Die Krankheit breitet sich von Norddeutschland Richtung Bayern aus, vor allem über den Handel mit Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln. Die Stadt Augsburg hat jetzt eine Allgemeinverfügung über Beschränkungen bei der Abgabe von Geflügel im Reisegewerbe erlassen.

Die in Augsburg gehaltenen Tiere sollen vor der Geflügelpest geschützt werden. Dazu hat die Stadt jetzt eine Allgemeinverfügung erlassen. Foto: Amt für Verbraucherschutz und Veterinärswesen

Zum Schutz der Geflügelhaltungen im Stadtgebiet von Augsburg werden im Wege einer Allgemeinverfügung Anordnungen zur Beschränkung der Abgabe von Geflügel im Reisegewerbe getroffen. Diese Allgemeinverfügung wurde von der Stadt Augsburg am 21. Oktober 2022 erlassen, so dass sie ab 22. Oktober 2022 als bekanntgegeben gilt.

Weitergehende Informationen zur Geflügelpest finden Sie auf den Seiten des bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegelpest/index.htm) sowie des Friedrich-Löffler-Instituts (https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/). (rs)