Fußball WM: Public Viewing bis Mitternacht im Freien möglich

03.06.2026 13:12 | Freizeit Bürgerservice & Rathaus

Für die Vorrunde der Fußballweltmeisterschaft der Männer vom 11. Juni bis 19. Juli hat die Stadt Augsburg Ausnahmeregelungen zum Public Viewing in der Außengastronomie beschlossen. Im Freien ist die Übertragung der Spiele bis 24 Uhr möglich.

Blick in die nächtliche Maxstraße: um den Herkulesbrunnen stehen und sitzen viele jüngere Nachtschwärmer

Bis Mitternacht ist Public Viewing im Außenbereich während der Fußball-WM möglich. Foto: Siegfried Kerpf/Stadt Augsburg

Betreiberinnen und Betreiber sind dafür verantwortlich, dass die Außenbereiche spätestens um 24 Uhr vollständig geräumt sind. Gaststätten, die Spiele im Außenbereich übertragen möchten, müssen hierfür einen formlosen Antrag per Mail an gastro@augsburg.de stellen. Die Stadt Augsburg trifft in jedem Fall eine Einzelfallentscheidung. Ziel ist es, sowohl den Wunsch der Fans nach gemeinsamen Fußballerlebnissen als auch den Schutz der Anwohnenden vor Lärmbelastungen angemessen zu berücksichtigen.

„Die Fußball-Weltmeisterschaft ist ein besonderes Ereignis, das viele Menschen gerne gemeinsam erleben möchten“, betont Umwelt- und Ordnungsreferent Frank Pintsch. „Mit der Ausnahmeregelung schaffen wir hierfür einen verlässlichen Rahmen. Gleichzeitig ist es wichtig, die Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner zu berücksichtigen. Ein rücksichtsvoller Umgang ist daher Voraussetzung, damit das Miteinander in der Stadt gut funktioniert.“

Aufgrund der Zeitverschiebung werden viele Spiele in Deutschland zwischen 22 und 6 Uhr übertragen. Die Stadt Augsburg appelliert an alle Veranstalterinnen und Veranstalter sowie Besucherinnen und Besucher, insbesondere in den späten Abend- und Nachtstunden auf die Nachbarschaft Rücksicht zu nehmen.

Befristete Sonderregelung auf Basis einer Bundesverordnung

Rechtsgrundlage ist die vom Bund erlassene „Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball Weltmeisterschaft der Männer 2026“, die eine zeitlich befristete Lockerung der Lärmschutzbestimmungen vorsieht. (pm/swo)

Zuletzt aktualisiert am: 03.06.2026