Feuerwerksverbot: Das gilt an Silvester in Augsburg
Zum Jahreswechsel darf in der Augsburger Innenstadt nicht geböllert werden. Auch rund um Krankenhäuser und Pflegeheime gilt ein Feuerwerksverbot. Auf einen sicheren und friedlichen Start ins Neue Jahr.
In vielen Bereichen sind Feuerwerke auch an Silvester verboten. Foto: Geodatenamt/Stadt Augsburg
Zum Schutz aller Menschen, die an Silvester in Augsburg unterwegs sind, und zum Schutz wichtiger Einrichtungen und Gebäude gelten für den Jahreswechsel 2025/26 in Augsburg folgende Regeln:
Kein Feuerwerk und Glasflaschen in der Innenstadt
In der Augsburger Innenstadt darf nicht geböllert werden. Wer zum Jahreswechsel in der Innenstadt unterwegs ist, darf auch keine Feuerwerkskörper oder sonstige pyrotechnische Gegenstände dabeihaben. Glasbehältnisse und Dosen sind in der Innenstadt an Silvester ebenfalls verboten.
Das Feuerwerks- und Glasflaschen-Verbot gilt auf allen Straßen und Plätzen im Innenstadt-Bereich, der von folgenden Straßen umschlossen ist, einschließlich der Straßen selbst: Königsplatz, Fuggerstraße, Grottenau, Karlstraße, Leonhardsberg, Pilgerhaus, Mittlerer Graben, Oberer Graben, Forsterstraße, Remboldstraße, Rote-Torwall-Straße, Eserwallstraße, Theodor-Heuss-Platz, Konrad-Adenauer-Allee. Eine detaillierte Karte und weitere Infos sind auf augsburg.de/silvester zu finden.
Grundlage für das Feuerwerks-Verbot in der Augsburger Innenstadt ist die Verordnung der Stadt Augsburg über Menschenansammlungen in der Maximilianstraße und angrenzende Straßen und Plätze von 2017.
Kein Feuerwerk rund um Krankenhäuser
Auch in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden ist es verboten, Pyrotechnik und Feuerwerkskörper abzubrennen. In Waldgebieten sind Feuerwerke und Feuer ebenfalls verboten. Das regeln die Sprengstoffverordnung und das Bayerische Waldgesetz.
Ordnungsreferent Frank Pintsch: „Hoffe auf Einsicht und Verständnis“
Ordnungsreferent Frank Pintsch bittet alle Bürgerinnen und Bürger, sich unbedingt an die gesetzlichen Verbote zu Feuerwerkskörpern und Pyrotechnik an Silvester zu halten: „Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und Pyrotechnik kann zur Sicherheit und zum Schutz von Menschen und Einrichtungen nicht überall in der Innenstadt und im gesamten Stadtgebiet stattfinden. Ich hoffe auf breite Einsicht und das notwendige Verständnis dafür. Das ist die beste Voraussetzung für einen sicheren, friedlichen und gesunden Jahreswechsel in unserer Stadt Augsburg.“
Tipps für ein sicheres Silvester und weitere Informationen zu den Feuerwerks-Verboten in Augsburg stehen auf augsburg.de/silvester. Die Stadt Augsburg wünscht einen guten Rutsch (pm/je)