Emissionskontingente für die AVA festgelegt

21.08.2026 07:00 | Stadtplanung

Bebauungsplan Nr. 634 E „Nördlich der Straße ‚Beim Grenzgraben‘ (Abfallverwertungsanlage)“; Inkrafttreten am 21.08.2026

Auszug Bebauungsplan Nr. 634 E; Grafik: Stadtplanungsamt Augsburg

Die Abfallverwertungsanlage Augsburg (AVA) wurde 1991 nach dem damals geltenden Abfallrecht planfestgestellt. Ihr wurden im Planfeststellungsbeschluss an den angrenzenden Immissionsorten Schall-Beurteilungspegel auferlegt, mit denen die maßgeblichen Immissionsrichtwerte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm deutlich unterschritten werden. Diese sehr niedrig angesetzten Grenzen hinsichtlich der Lärmimmissionen haben in der Vergangenheit dazu geführt, dass oftmals nur mit verstärkten bzw. zusätzlichen – über dem Stand der Lärmminderungstechnik liegenden – Maßnahmen, notwendige baulich/technische Erweiterungs- und Änderungsvorhaben möglich waren. Durch eine Entscheidung gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) hat die AVA zudem keine Sicherheit, dass eine beabsichtigte bzw. notwendige Maßnahme genehmigt wird. Das BImSchG-Verfahren ist daher ungeeignet den Standort der AVA für eine zukünftige Nutzung dauerhaft zu sichern und insgesamt angemessene Emissionskontingente für die Zukunft verbindlich festzuschreiben. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 634 E sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für zukünftige Änderungen und Erweiterungen der AVA aus schalltechnischer Sicht geschaffen werden. Kern der Planung ist die Festsetzung von Lärmemissionskontingenten im Bebauungsplan Nr. 634 E durch welche geregelt wird, welche Schallemissionen die Betriebe und Anlagen im Plangebiet aufweisen dürfen.

Der Stadtrat der Stadt Augsburg hat am 30.07.2026 den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 634 E gefasst. Mit der heutigen Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Augsburg tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Zuletzt aktualisiert am: 21.08.2026