Einladung zu stadtteilbezogenen Bürgerversammlungen im April

29.03.2024 18:27 | Bürgerservice & Rathaus

Im April finden wieder zwei stadtteilbezogene Bürgerversammlungen statt: Am Montag, 8. April, in der Westparkgrundschule für Pfersee und das Antonsviertel sowie am Donnerstag, 11. April, im Pfarrsaal St. Konrad für Oberhausen und Bärenkeller. Jeweils von 18 bis 19 Uhr können Bürgerinnen und Bürger persönliche Tischgespräche mit Oberbürgermeisterin Eva Weber, Bürgermeisterin Martina Wild und den Referenten führen. Dann geht es ins Plenum und in die Diskussion. Neu ist: Die Bürgerversammlungen können auch im Live-Stream mitverfolgt werden.

Menschen heben Stimmzettel

Im April finden wieder zwei stadtteilbezogene Bürgerversammlungen statt. Foto: Ruth Plössel/Stadt Augsburg

An den beiden Abenden können Augsburgerinnen und Augsburger der Stadtregierung und Stadtverwaltung Fragen stellen, sich über den Stand von Projekten informieren, Ideen, Anregungen oder Bedenken äußern und Anträge einreichen. Die Verwaltung überprüft diese, um sie dann in den Stadtrat zur Abstimmung geben zu können.

Im Live-Stream verfolgen

Für beide stadtteilbezogenen Bürgerversammlungen gibt es neuerdings auch einen Live-Stream. So können Bürgerinnen und Bürger, die nicht vor Ort sind, die Veranstaltungen online verfolgen, sich aber nicht aktiv daran beteiligen.

Mehr Informationen zum Live-Stream

Oberbürgermeisterin Eva Weber: Bürgerinnen und Bürger können am besten sagen, wo der Schuh drückt

Beginn ist jeweils um 18 Uhr mit den Tischgesprächen. Bis 19 Uhr haben alle Interessierten die Möglichkeit, über ihre Anliegen zu sprechen.

Oberbürgermeisterin Eva Weber ist mit ihrem gesamten Regierungsteam vor Ort: „Niemand kennt sich in den einzelnen Stadtteilen besser aus als die Bewohnerschaft, das sind die Expertinnen und Experten vor Ort und damit diejenigen, die uns am besten sagen können, wo der Schuh drückt, sodass wir Lösungsmöglichkeiten überprüfen können", so Weber. „Die Bürgerversammlung ist der direkteste Weg, Fragen und Themen nicht nur mit der Stadtspitze, sondern auch mit anderen Bürgerinnen und Bürgern zu besprechen. Hier können gesammelt Erfahrungen, und auch Pro und Contras ausgetauscht werden. Im besten Fall kommen dabei gute Verbesserungsvorschläge zustande, die für alle zielführend sind.“

Um 19 Uhr beginnt das Plenum. Dort haben alle gemeindeangehörigen Bürgerinnen und Bürger das Recht, Fragen zu stellen, Bedenken zu äußern und Anliegen vorzutragen. Zudem besteht ein Antrags- und Abstimmungsrecht.

Zum Abstimmungsrecht

Wer einen Antrag formulieren möchte, muss persönlich anwesend sein. Es sind nur Personen antrags- und stimmberechtigt, die in Augsburg wohnen – unabhängig von Alter, Staatsangehörigkeit und Aufenthaltstitel. Alle, die im Plenum einen Antrag stellen möchten, müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zur Bürgerversammlung mitbringen.

Wichtig ist auch: Der jeweilige Antrag muss mit „ja“ oder „nein“ beantwortet werden können. Ob der Antrag als Empfehlung der Bürgerversammlung zugelassen wird, wird von allen stimmberechtigten Teilnehmenden gemeinsam entschieden. Innerhalb einer Frist von drei Monaten muss sich der Augsburger Stadtrat mit den Anträgen befassen.

Der Status der eingebrachten Anträge kann unter augsburg.de/buergerversammlung oder im Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg unter augsburg.de/allris nachverfolgt werden.

Drei für den Stadtteil, eine für die gesamte Stadt

Artikel 18 der Bayerischen Gemeindeordnung schreibt eine gesamtstädtische Bürgerversammlung im Jahr vor, die den Einwohnerinnen und Einwohnern ab 18 Jahren ein Antragsrecht einräumt. In Augsburg finden bis 2025 jedes Jahr zusätzlich zur gesamtstädtischen Bürgerversammlung drei stadtteilbezogene Bürgerversammlungen statt.

Weitere Informationen zu den Bürgerversammlungen und die nächsten Termine sind ebenfalls unter augsburg.de/buergerversammlung zu finden. (pm/lh)