Coronavirus: Besuchsregelung für Senioren- und Pflegeeinrichtungen

21.12.2020 15:02 | Umwelt & Soziales Bürgerservice & Rathaus

Viele wollen über die Feiertage ihre Liebsten in den Pflegeheimen besuchen. Dafür muss ein ein negativer COVID-19-Test nachgewiesen werden. Was Besuchende jetzt beachten müssen und wer sich bei der Weihnachtstest-Aktion des Bayerischen Roten Kreuzes testen lassen kann.

Auch im Hospital-Stift sind Besuche wegen der Corona-Pandemie momentan stark eingeschränkt. Foto: Altenhilfe Augsburg

Für viele Augsburgerinnen und Augsburger gehört zu Weihnachten oder Neujahr der Besuch von Angehörigen und Freunden in den Senioren- und Pflegeinrichtungen. Das ist auch in Pandemiezeiten in den meisten Einrichtungen möglich, wenn auch die Besuchsmöglichkeiten pandemiebedingt eingeschränkt sind.

Was beim Besuch zu beachten ist

Generell gilt (unabhängig von der Trägerschaft der jeweiligen Einrichtung) für alle Besucherinnen und Besucher von vollstationären Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen sowie Altenheimen und Seniorenresidenzen:

  • Jeder Bewohner/jede Bewohnerin darf pro Tag nur von einer Person besucht werden.
  • Jeder Besucher/jede Besucherin hat zu jeder Zeit innerhalb der Einrichtung eine FFP2-Maske zu tragen.
  • Jeder Besucher/jede Besucherin muss ein schriftliches oder elektronisches negatives Corona-Testergebnis nachweisen.

Was für den Nachweis eines negativen Corona-Tests gilt

Die Besuchenden haben für den Nachweis eines negativen Testergebnisses Sorge zu tragen. Es ist daher ratsam, sich bereits vor dem Besuch in der jeweiligen Einrichtung auf das Coronavirus testen zu lassen, um die Besuchsabwicklung zu beschleunigen und das dortige Personal zugunsten der Pflegeaufgaben zu entlasten. Ob im Einzelfall eine Testung vor Ort im Vorfeld des Besuches stattfinden kann, muss mit der jeweiligen Einrichtung abgeklärt werden.

Bayern erlaubt vor den Feiertagen frühere Testungen

Die Stadt Augsburg rät dringend dazu, sich bereits im Vorfeld des Besuchs beim Hausarzt (PCR-Test bzw. POC Antigen- Schnelltest) oder beim Testzentrum (PCR-Test) testen zu lassen. Dabei ist grundsätzlich zu beachten, dass ein POC-Antigen-Schnelltest höchstens 48 Stunden und ein PCR-Tests höchstens drei Tage vor dem Besuch in der Senioreneinrichtung vorgenommen worden sein darf.

Für die Weihnachtsfeiertage werden diese Zeiträume geringfügig erweitert: Vom 25. bis 27. Dezember 2020 darf die dem Testergebnis zu Grunde liegende Testung mittels eines POC-Antigen-Schnelltests höchstens 72 Stunden und mittels eines PCR-Tests höchstens vier Tage vor dem Besuch vorgenommen worden sein.

Hilfsorganisationen testen Besucher kostenfrei

Im Zeitraum von Donnerstag, 24. Dezember, bis Sonntag, 27. Dezember, bieten die Augsburger Hilfsorganisationen BRK, DLR, Malteser und Johanniter im Rahmen der bayernweiten Weihnachtsaktion "Antigen-Schnelltests für Besucher von Einrichtungen der Pflege" kostenlose Testungen an.

Wann?

  • Am 24., 25., 26. und 27. Dezember, täglich von 9:00 bis 17:00 Uhr

Wo? 

  • BRK Kreisverband: Berliner Allee 50a
  • BRK Stadtteilzentrum Haunstetten, Johann-Strauß-Str. 11
  • DLRG Stützpunkt, Friedberger Str. 18
  • Johanniter Augsburg, Holzweg 35A
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Wichtig dabei: Wer diesen Service der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer der Hilfsorganisationen in Anspruch nimmt, muss beim Test nachweisen, dass die gewünschte Testung im Zusammenhang mit einem geplanten Besuch in einer Senioreneinrichtung steht. Dies geschieht über eine Bescheinigung der jeweiligen Einrichtung, die beim Test zwingend vorzulegen ist. Kontakt sollte in Einrichtungen stattfinden, nicht zuhause.

Reiner Erben, Gesundheitsreferent der Stadt Augsburg und Martin Schenkelberg, Sozialreferent der Stadt Augsburg bitten angesichts der angespannten Pandemielage bei den Bürgerinnen und Bürgern um Verständnis dafür, dass Besuche eingeschränkt werden müssen.

Auch das „Nachhause-Holen“ von Bewohnerinnen und Bewohnern bitten beide Referenten angesichts der Infektionslage zu überdenken: Zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner selbst, aber auch, um Mitarbeitende in Krankenhäusern, Rettungsdiensten und Senioren- und Pflegeeinrichtungen zu entlasten.

Weiterhin können Tests über Hausärzte, die KVB, private Testzentren sowie dem Testzentrum durchgeführt werden.

(pm/grr)