Briefwahl: rechtzeitig beantragen und abschicken

02.03.2026 14:50 | Bürgerservice & Rathaus

Am 8. März ist die Kommunalwahl. Wer per Briefwahl abstimmen möchte, muss jetzt aktiv werden. Bei der Anzahl der Briefwahl-Anträge zeichnet sich ein neuer Rekord ab.

Viele Leute an mehr als 10 großen Tischen zählen Wahlzettel

Mehr als 58.000 Anträge zur Briefwahl sind bisher im Wahlamt eingegangen. Auch die Briefwahlscheine werden erst nach Schließung der Wahllokale ausgezählt. Foto: Ruth Plössel/Stadt Augsburg

Wie lange kann man Briefwahlunterlagen beantragen?

Bis Dienstag, 3. März, 18 Uhr kann man Briefwahl-Unterlagen online unter augsburg.de/briefwahl beantragen. Absoluter Antragschluss ist am Freitag, 6. März um 15 Uhr. Bis dahin kann man die Unterlagen im Bürgerbüro Stadtmitte an der Blauen Kappe 18 abholen. Wird eine andere Person dazu beauftragt, muss diese eine schriftliche Vollmacht vorweisen. 

Bis 6. März, 15 Uhr, kann man auch direkt im Bürgerbüro mit den Briefwahlunterlagen wählen. Dazu bringt man die Wahlbenachrichtigung und einen gültigen Ausweis mit. 

Bis wann kann ich Briefwahl machen?

Briefwahlunterlagen können per Post ans Wahlamt geschickt werden. Diese müssen aber rechtzeitig abgeschickt werden. 

Man kann die Briefwahl-Unterlagen am Wahltag bis 18 Uhr in den Wahlbriefkasten am Bürgerbüro Stadtmitte auch selbst einwerfen. 

Eine Abgabe im Wahllokal ist nicht möglich. Die Wahlvorstände in den einzelnen Wahllokalen sind nicht berechtigt, Wahlbriefe entgegenzunehmen.

Was mache ich, wenn ich noch keine Briefwahlunterlagen erhalten habe?

Wer Briefwahl beantragt, aber keine Unterlagen erhalten hat, kann bis Samstag, 7. März, 12 Uhr, eine entsprechende Erklärung im Bürgerbüro Stadtmitte abgeben. In diesem Fall wird der bereits erteilte Wahlschein für ungültig erklärt und ein neuer Wahlschein mit Briefwahlunterlagen ausgestellt.

Und wenn ich am Wahltag krank werde?

Bei plötzlicher Erkrankung können Briefwahlunterlagen noch am Wahltag bis 15 Uhr im Bürgerbüro Stadtmitte durch eine bevollmächtigte Person abgeholt werden. In diesen Fällen ist neben einer Vollmacht auch ein Nachweis in Form eines Attestes oder Einweisungsscheins vorzulegen. 

Wie viele Menschen nutzen die Briefwahl?

Bis zum heutigen Montagvormittag, 2. März, sind 58.700 Anträge zur Briefwahl im Wahlamt eingegangen. Bei der letzten Kommunalwahl 2020 waren es 48.900 Briefwahl-Anträge. Vor 12 Jahren gingen 27.000 Anträge ein. (pm/rs)

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