Bisherige Behindertenbeauftragte im Amt bestätigt
Claudia Nickl wurde erneut zur Behindertenbeauftragten der Stadt Augsburg ernannt. Der Sozialausschuss bestätigte die bisherige Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung am 26. November in ihrem Amt. Heike Rabas übernimmt die Stellvertretung.
Claudia Nickl wird bis Mitte 2029 die Behindertenbeauftragte der Stadt Augsburg sein. Bild: Annette Zoepf/Stadt Augsburg
Die neue Amtszeit von Claudia Nickl entspricht der des Behindertenbeirats und läuft bis Mitte 2029. Die 64-Jährige engagiert sich seit vielen Jahren für die Belange von Menschen mit Behinderung in Augsburg, ist seit 2012 städtische Behindertenbeauftragte und im Juli erneut zur Vorsitzenden des Behindertenbeirats gewählt worden. Auch in Zukunft wird Nickl die Tätigkeit ehrenamtlich ausüben.
Als Stellvertreterin wurde Heike Rabas gewählt. Sie ist seit diesem Jahr ebenfalls Mitglied im Vorstand des Behindertenbeirats und Vorsitzende der Elterninitiative FamilienAuszeit Meitingen e. V.
Beide Kandidatinnen wurden vom Behindertenbeirat vorgeschlagen und sind wichtige Ansprechpartnerinnen für Menschen mit Behinderungen in Augsburg.
Sozialreferent Schenkelberg: „Danke für das große Engagement!“
„Mit der erneuten Ernennung von Claudia Nickl setzen wir auf bewährte Kompetenz und großes Engagement. Sie kennt die Herausforderungen und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung in unserer Stadt und bringt diese Perspektive in die kommunale Arbeit ein. Gemeinsam mit Heike Rabas wird sie dafür sorgen, dass Inklusion nicht nur ein Schlagwort bleibt, sondern gelebte Realität wird. Ich danke beiden für ihre Bereitschaft, diese wichtige Aufgabe wahrzunehmen“, so Sozial- und Inklusionsreferent Martin Schenkelberg.
Hintergrund
Die Behindertenbeauftragte ist ein stimmberechtigtes Mitglied des Behindertenbeirats und berichtet in der Versammlung der Augsburger Bürgerinnen und Bürger mit Behinderung. Ihre Aufgaben richten sich nach § 18 des Bayerischen Gesetzes zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Dazu gehören die Beratung der Stadt in Fragen der Behindertenpolitik, die Anregung von Maßnahmen zur Förderung der Inklusion sowie die Bearbeitung von Anliegen und Beschwerden. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. (pm/swo)