Augsburg: Verschärfte Maßnahmen gelten bereits ab Freitag
Aufgrund der hohen 7-Tage-Inzidenz und der rasant steigenden Zahl der stationär behandlungspflichtigen Covid-19-Fälle in Augsburg gelten die bundes- bzw. bayernweit beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie im Stadtgebiet bereits ab Freitag, 30. Oktober, 21 Uhr.
Seit Anfang Oktober steigt die Anzahl der Neuinfektionen in Augsburg stark an, die 7-Tage-Inzidenz liegt seit dem heutigen Donnerstag, 29. Oktober, über 250. Auch das Uniklinikum Augsburg meldet rasant steigende Patientenzahlen: Innerhalb von zwei Tagen hat sich die Anzahl an intensivpflichtigen Patienten im Uniklinikum Augsburg verdoppelt. 100 COVID-19-Patienten werden, Stand heute, dort stationär behandelt. Tendenz steigend. Die Mehrzahl der Betroffenen kommt aus dem Stadtgebiet Augsburg. In 1 bis 2 Wochen könnten die Behandlungskapazitäten laut Klinikleitung erschöpft sein. Um einer Überlastung des Klinikums und des Gesundheitsamtes entgegen zu wirken, gelten die bundes- und bayernweit beschlossenen Maßnahmen im Stadtgebiet Augsburg bereits ab Freitag, 30. Oktober, 21 Uhr.
Das heißt konkret: Bereits ab Freitag, 30. Oktober, 21 Uhr dürfen Bars und Restaurants in der Stadt Augsburg nur noch "To-go" verkaufen. Alle Bürgerinnen und Bürger sind angehalten, die Kontakte zu anderen Personen außerhalb des eigenen Hausstandes auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Freizeit- und Kultureinrichtungen bleiben geschlossen.
Aufgrund des hohen Inzidenzwertes gibt es zudem drei Sonderregelungen in Augsburg, die ebenfalls ab Freitag, 30. Oktober, 21 Uhr, gelten:
- Erweiterte Maskenpflicht im Stadtgebiet (Innenstadt-Bereich, Spielplätze, Hauptverkehrsachsen, beidseitig Lech und Wertach)
- Alkohol-Konsum-Verbot von 21 bis 6 Uhr im gesamten öffentlichen Raum
- Einzelhandelsbetriebe und öffentliche Einrichtungen: Pflicht von Desinfektionsmittelspendern am Eingang
Alle Informationen und FAQs werden auf www.augsburg.de/infektionsschutz im Laufe des Abends aktualisiert. (je)