Augsburg überschreitet Schwellenwert von 50

13.10.2020 12:15 | Stadt Augsburg Umwelt & Soziales

Mit über 30 Neuinfektionen ist die 7-Tage-Inzidenz in Augsburg am heutigen Dienstag, 13. Oktober, bis 18 Uhr auf über 58 gestiegen. Durch diesen Anstieg werden nun die bereits angekündigten verschärften Maßnahmen in Augsburg umgesetzt. Sie gelten ab Mittwoch, 14. Oktober, 0 Uhr, bis einschließlich Dienstag, 20. Oktober. Unter anderem wird es eine Maskenpflicht im Freien geben in Teilen der Innenstadt.

Foto: Ab Mittwoch, 14. Oktober, gilt Maskenpflicht auf dem Rathausplatz. Ruth Plössel/Stadt Augsburg

Neben der Reduzierung auf jetzt maximal fünf Personen bei Treffen in privaten Räumen, im öffentlichen Raum sowie in Gastronomiebetrieben (gilt nicht für Familien/Verwandte) wird vor allem eine ganztägige Maskenpflicht im Freien in bestimmten Bereichen der Innenstadt festgelegt. Wo die Maskenpflicht genau gilt, steht auf www.augsburg.de/infektionsschutz

Für Veranstaltungen, die üblicherweise nicht für ein beliebiges Publikum angeboten oder aufgrund ihres persönlichen Zuschnitts nur von einem absehbaren Teilnehmerkreis besucht werden (insbesondere Hochzeiten, Beerdigungen, Geburtstage, Schulabschlussfeiern und Vereins- und Parteisitzungen) und nicht öffentliche Versammlungen gilt: Maximal 25 Teilnehmende in geschlossenen Räumen oder bis zu maximal 50 Teilnehmende unter freiem Himmel, wenn der Veranstalter oder die Veranstalterin ein Schutz- und Hygienekonzept ausgearbeitet hat und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorlegen kann. Diese Vorgabe gilt nicht für Kulturveranstaltungen, Theater, Kinos, Gottesdienste oder beruflich veranlasste Veranstaltungen usw.; hier greift weiterhin die 7. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.

Weiterhin ist die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle in der Zeit von 23:00 Uhr bis 6:00 Uhr untersagt.

Außerdem ist der To-go-Verkauf alkoholischer Getränke jeweils donnerstags bis Sonntagmorgen von 21 bis 6 Uhr u.a. an folgenden Orten verboten: Maximilianstraße, Holbeinplatz, Rathausplatz, Ludwigstraße, An der Blaue Kappe zwischen Klinkertorstraße und Altes Kautzengässchen und Leonhardsberg.

Der Konsum von Alkohol ist donnerstags bis Sonntagmorgen von 23 bis 6 Uhr u.a. an folgenden Orten verboten: Maximilianstraße, Rathausplatz, Elias-Holl-Platz, Holbeinplatz, Königsplatz, Ludwigstraße, Fronhof und Grünanlage an Blauer Kappe verboten.

Die Einschränkungen des To-go-Verkaufs und des Alkohol-Konsums gelten ab Mittwoch, 14. Oktober, 0 Uhr per Allgemeinverfügung, die zusammen mit den genauen Standortkarten sowie Kartenmaterial auf www.augsburg.de/infektionsschutz veröffentlicht ist.

Das Gesundheitsreferat der Stadt Augsburg weist außerdem noch einmal auf die bereits geltenden Vorgaben zum Hygiene- und Infektionsschutz hin. Zum Beispiel auch auf die geltende Vorgabe der Staatsregierung, dass Spielplätze unter freiem Himmel für Kinder nur in Begleitung von Erwachsenen geöffnet sind. (pm,je)