Aufhebung eines überholten Bebauungsplanes für Flächen zur Ablagerung von Müll

08.04.2024 07:00 | Stadtplanung

Aufhebung Bebauungsplan Nr. 634 „Zwischen der Derchinger Straße, dem Flurbereinigungsweg Fl.Nr. 1758 und 1759, der Bundesautobahn und der Stadtgrenze“; Öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung vom 8. April 2024 bis einschließlich 10. Mai 2024

Auszug Entwurf Aufhebungssatzung Bebauungsplan Nr. 634; Grafik: Stadtplanungsamt Augsburg

Die Stadt Augsburg plant die dauerhafte und ersatzlose Aufhebung der noch rechtswirksamen Teilbereiche des Bebauungsplans Nr. 634 „Zwischen der Derchinger Straße, dem Flurbereinigungsweg Fl.Nr. 1758 und 1759, der Bundesautobahn und der Stadtgrenze“, welcher im Jahr 1971 primär zur Sicherung von Flächen für die Ablagerung von Müll aufgestellt wurde. Der Entwurf der Aufhebungssatzung wurde am 21. März 2024 durch den Stadtrat gebilligt.

Die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 634 erfolgt, da das Planungskonzept des Bebauungsplans überholt ist und in weiten Teilbereichen bereits durch neues Planungsrecht ersetzt wurde. Die städtebaulichen Ziele des Bebauungsplans lassen sich nicht mehr umsetzen, weshalb die Aufhebung zur Rechtsklarheit und Reduktion von nicht benötigten Satzungen dient. Dies ist ein relevanter Schritt für die Sicherung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung der Stadt Augsburg.

Die im Rahmen des Aufhebungsverfahrens erforderliche öffentliche Auslegung, sowie Behördenbeteiligung findet in der Zeit vom 8. April 2024 bis einschließlich 10. Mai 2024 online unter www.augsburg.de/auslegung und ergänzend im Flur des Stadtplanungsamtes statt. Einzelheiten hierzu können dem Amtsblatt der Stadt Augsburg vom 5. April 2024 entnommen werden.