Gewerbe (Wiedergestattung)
Adresse & Kontakte
Ordnungsamt An der Blauen Kappe 18 86152 Augsburg | Lage im Stadtplan |
Telefon | 0821 324-4205 |
Fax | 0821 324-4202 |
sicherheitsrecht@augsburg.de |
Öffnungszeiten
Eine persönliche Vorsprache ist aufgrund der aktuellen Coronapandemie leider nicht möglich. Bitte senden Sie Unterlagen per E-Mail (sicherheitsrecht@augsburg.de) oder per Post an die Stadt Augsburg - Ordnungsbehörde, An der Blauen Kappe 18, 86152 Augsburg.
Beschreibung
Wurde Ihnen das selbstständige Ausüben eines, mehrerer oder aller Gewerbe gemäß § 35 Abs. 1 Gewerbeordnung wegen Unzuverlässigkeit untersagt, können Sie, falls die gewerberechtliche Unzuverlässigkeit nicht mehr vorliegt, grundsätzlich nach Ablauf eines Jahres nach Durchführung der Untersagungsverfügung die Wiedergestattung beantragen.
Die Wiedergestattung findet keine Anwendung auf erlaubnispflichtige Gewerbe. Für diese müssen Sie sich an die jeweiligen Dienststellen wenden, welche für die Erlaubniserteilung zuständig sind.
Übergeordnete Dienststelle
Formulare
Kosten
- Wiedergestattungs- oder Ablehnungsbescheid: 107,11 €