Zuschuss für Mehrwegwindeln wird um ein weiteres Jahr verlängert

26.03.2021 12:44 | Pressemitteilungen

Bis März 2022 gibt es einmalig und pauschal 50 Euro

  • Mehrwegwindeln reduzieren Restmüllmenge
  • Stoffwindeln, Windeleinlagen, Windelhosen und Windelwaschdienste sind zuschussfähig
  • Eltern von Kindern bis drei Jahren und inkontinente Personen antragsberechtigt
  • Infoflyer und Antragsformular unter aws.augsburg.de

Die Stadt Augsburg verlängert den seit 1. April 2020 laufenden Zuschuss für Mehrwegwindeln um ein Jahr bis 31. März 2022. Dies hat der Werkausschuss des Abfall- und Stadtreinigungsbetriebes der Stadt Augsburg (AWS) jetzt beschlossen. „Die Nutzung zusätzlicher Mehrwegwindeln hat sicherlich zu einer Reduzierung der Restmüllmenge geführt und damit einen wertvollen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz geleistet“, so Umweltreferent Reiner Erben.

42.000 Tonnen Einwegwindeln im Jahr

Schätzungen zufolge fallen für ein Kind im Wickelalter über 4.000 Windeln an, die über die Restmülltonne entsorgt werden. Allein im Jahr 2018 machten in Augsburg rund 42.000 Tonnen an gebrauchten Einwegwindeln etwa vier bis zehn Prozent des Restmüllaufkommens aus. Weiterer Abfall in Form von Einwegwindeln fällt bei inkontinenten Personen an.

50 Euro pro einmalig und pauschal

Bezuschusst wird der Kauf von Mehrwegwindeln in Form von Stoffwindeln, Windeleinlagen und Windelhosen. Zuschussfähig ist auch ein Windelwaschdienst, der für Kinder bis drei Jahre sowie für Personen mit Inkontinenz in Anspruch genommen wird. Der Zuschuss beträgt einmalig und pauschal 50 Euro pro Antragsberechtigter Person. Bei der Beantragung müssen Aufwendungen von mindestens 100 Euro mit Originalrechnung (Rechnungsdatum ab 27. Januar 2020) nachgewiesen werden. Private Quittungen werden nicht akzeptiert. Antragsberechtigt sind Erziehungsberechtigte von Kindern bis drei Jahren sowie inkontinente Personen mit melderechtlichem Wohnsitz im Augsburger Stadtgebiet.

Der Informationsflyer mit Antragsformular ist beim AWS online unter aws.augsburg.de abrufbar.