Förderprogramm Geburtshilfe
Richtlinie zur Förderung der Geburtshilfe in Bayern (GebHilfR)
Im September 2018 wurde die „Richtlinie zur Förderung der Geburtshilfe in Bayern (GebHilfR)“ durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege bekannt gegeben.
Ziel ist die Unterstützung, Stärkung und Sicherung der geburtshilflichen Hebammenversorgung in Bayern.
Geförderte Maßnahmen und Projekte sind unter anderem Werbemaßnahmen zur Personalgewinnung, Entwicklung und Unterstützung der Einrichtung von Koordinierungsstellen, Teambuilding-Maßnahmen, Entwicklung und Unterstützung von Personalfindungskonzepten und vieles mehr.
Förderung der Geburtshilfe im Stadtgebiet Augsburg
Gemeinsam mit dem Josefinum, dem Universitätsklinikum und den freiberuflich tätigen Hebammen wurde überlegt, welche Maßnahmen zur Sicherung der Hebammenversorgung in Augsburg beitragen können.
Folgende Maßnahmen wurden für das Josefinum und das Universitätsklinikum bewilligt:
- Einrichtung einer Schwangerenambulanz
- Erhöhung des Stufenentgeltes für Hebammen
- Verstärkte Werbemaßnahmen zur Personalgewinnung
- Organisation einer mobilen Reserve über die Sommermonate
Für die freiberuflich tätigen Hebammen wurden Fördergelder zu folgenden Maßnahmen bewilligt:
Förderung der Hebammen bei Externatsbetreuung
Die Auszubildenden zur Hebamme müssen als praktischen Einsatz ein 12-wöchiges „Externat“ bei freiberuflich tätigen Hebammen absolvieren. Um die Ausbildung von Hebammen zu fördern, erhalten die im Stadtgebiet Augsburg tätigen Hebammen, die sich für die Vergabe von Externats-Plätzen zur Verfügung stellen eine finanzielle Unterstützung. Je Externats-Woche und Externats-Teilnehmer werden 150 € gezahlt.
Hier finden Sie die notwendigen Formulare:
Förderung von Fortbildungen für Wiedereinsteigerinnen
Der Wiedereinstieg in die Geburtshilfe oder Wochenbettbetreuung nach bspw. Eltern- oder Pflegezeit wird durch die Erstattung der Kosten von Fortbildungen des Bayerischen Hebammen Landesverbandes e.V. gefördert.
Für die Erstattung der Kosten schicken Sie bitte eine Kopie der Fortbildungsrechnung und Teilnahmebescheinigung an das Gesundheitsamt der Stadt Augsburg.
Aktualisierung der Hebammensuche.bayern
Im Stadtgebiet Augsburg tätige Hebammen, die sich auf dem Onlineportal „Hebammensuche.bayern“ des Bayerischen Hebammen Landesverbandes e.V. registrieren und ihre Daten regelmäßig aktualisieren, bekommen eine einmalige Pauschale in Höhe von 100 € ausgezahlt.
Hier finden Sie die notwendigen Formulare:
Erstellung einer Hebammenbroschüre
Um einen Überblick über die Leistungen und Angebote der freiberuflichen tätigen Hebammen im Stadtgebiet Augsburg zu erlangen, wird eine Broschüre erstellt.
Die Broschüre wird Interessierten, Beratungsstellen, Arztpraxen, etc. zur Verfügung gestellt.
Hier finden Sie das notwendige Formular:
„Fragebogen zur Erstellung einer Hebammenbroschüre“
Kontakt
Gesundheitsamt Stadt Augsburg
Hoher Weg 8
86152 Augsburg
Zirch Franziska
Telefon (Mo, Mi): 0821 324 2069
Telefon (Di, Do, Fr): 0821 324 2026
Fax: 0821 324 2052
E-Mail: geburtshilfe.gesundheitsamt@augsburg.de