Digitaler Bauantrag

Die Stadt Augsburg erweitert ihr digitales Angebot: Ab 1. Januar 2023 können Bauanträge über das BayernPortal gestellt werden. Vorteile sind kürzere Wege für alle Beteiligten, minimierte Druckkosten, schnellere Kommunikation und Energieeinsparung durch den Wegfall der Postwege.

Ab 1. Januar 2023 bietet die Stadt Augsburg den vom Bayerischen Bauministerium in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Digitalministerium entwickelten digitalen Bauantrag an. Seit Anpassung der Bayerischen Bauordnung durch den Gesetzgeber Anfang 2021 und einer Pilotphase in ausgewählten Landratsämtern ist das Einreichen von digitalen Bauanträgen rechtssicher möglich. 

Anträge können dann einfach und medienbruchfrei über das BayernPortal gestellt und an die Stadt Augsburg weitergeleitet werden. Darüber hinaus profitieren auch die Mitarbeitenden des Bauordnungsamtes von der neuen Lösung, da die händische Erfassung in der Fachsoftware entfällt. Durch den digitalen Bauantrag können Anträge schneller bearbeitet werden. Künftig ist geplant den antragstellenden Personen auch die digitale Einsicht in den Bearbeitungssachstand zu ermöglichen.

​​​​​​​BayernPortal

Die Einreichung eines Bauantrags und der dazugehörigen Verwaltungsleistungen ist ab 1. Januar 2023 digital über das Bayern Portal freistaat.bayern möglich.

Mehr Informationen zum Digitalen Bauantrag finden Sie auf der Seite „Informationen für Entwurfsverfasser und Bauherren“ des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr.
Auf dieser Seite finden Sie unter „Nutzerkonten“ Erläuterungen zu den Zugangsmöglichkeiten/-voraussetzungen ("BayernID“ bzw. „Mein Unternehmenskonto“). Zu den Besonderheiten bei Nutzung des Unternehmenskontos gibt es dort eine zusätzliche Anleitung.

Online-Assistenz und Formular

Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat folgende intelligente elektronische Formulare, die sogenannten „Online-Assistenten“, entwickelt:

​​​​​​​Nachreichen von Unterlagen

Sie haben bereits einen digitalen Bauantrag gestellt und wollen Unterlagen nachreichen? Dies können Sie hier tun.