Bauakten-Statikarchiv / Bauakteneinsicht

Nach Abschluß des Genehmigungsverfahrens und Fertigstellung des Vorhabens werden die Baugenehmigungsakten in der Bauaktenverwaltung abgelegt. Hier finden sich alle Bauakten nach Adressen sortiert zurückgehend bis ca. 1946.

Allgemeine Hinweise

Das Bauordnungsamt Augsburg bietet den Grundstückseigentümern bzw. den Berechtigten die Möglichkeit, die Bauakte des Bestandsobjektes einzusehen.

Innerhalb des Stadtgebietes Augsburg kann eine Akteneinsicht vereinbart werden. Bitte prüfen Sie, ob das Objekt innerhalb der Augsburger Stadtgrenze liegt.

Ob Akten über das gewünschte Objekt vorhanden sind bzw. ob diese Akten vollständig sind, kann nicht gewährleitet werden (zumeist sind Akten ab 1944 bei uns im Archiv vorhanden).

Wir versenden keine E-Akten oder PDF-Dateien.

 

Bauakteneinsicht im Bestand

Terminvereinbarung

Termine können nur über unsere Online-Reservierung gebucht werden.

Bei der Online-Reservierung muss die Postleitzahl, Straße und Hausnummer bzw., falls nicht vorhanden, Flurnummer und Gemarkung des Bestandsgebäudes eingegeben werden (im Feld "Aktenzeichen"), damit die vorhandenen Akten bereitgestellt werden können.

Vollmacht Akteneinsicht

Das erforderliche Dokument zur Bevollmächtigung einer Person zur Akteneinsicht finden sie hier unter Vollmacht Akteneinsicht zum Download.

Bauakteneinsicht im laufenden Verfahren

Terminvereinbarung

Termine können über unsere Online-Reservierung gebucht werden.

Bei der Online-Reservierung muss das Aktenzeichen angegeben werden, um eine Zuordnung gewährleisten zu können.

Tag der Akteneinsicht

Bitte bringen Sie mit:

  • Ihr amtliches Ausweisdokument
  • einen aktuellen Eigentumsnachweis Ihres Grundstückes (z.B. Grundbuchauszug, Kaufvertrag, Notarvertrag, Erbschein etc.)
  • Falls die Einsichtnahme durch einen Vertreter stattfinden soll (Rechtsanwalt, Hausverwaltung, Gutachter, Familienmitglied etc.), benötigen diese Personen eine schriftliche Vollmacht des Eigentümers.

Planen Sie bitte ausreichend Zeit für die gegebenenfalls umfangreiche Akteneinsicht ein und beachten Sie, dass wir Ihnen keine fachliche Auskunft erteilen. 

Ob Sie das Gewünschte in den Akten finden, können wir Ihnen nicht zusagen. Es werden immer alle vorhandenen Unterlagen vorgelegt.

Kosten

Eine einfache Akteneinsicht kostet 30,-- € bis max. 150,-- €.

Für Rückfragen können Sie uns auch unter der Telefonnummer 0821/324-12899 erreichen.

Kosten

Eine einfache Akteneinsicht kostet 30,-- € bis max. 150,-- €.