Ehenamensbestimmung Partnerschaftsnamensbestimmung Begleitname Wiederannahme

Adresse & Kontakte

Maximilianstraße 69
86150 Augsburg
Lage im Stadtplan

Öffnungszeiten

Wir sind für Sie da:
Mo–Do:08:30–12:30 Uhr
Do:14:00–17:30 Uhr
Fr:08:00–12:00 Uhr

Zusätzlich individuelle Service-Zeiten nach Terminvereinbarung

Hinweis: In der Abteilung Anmeldung der Eheschließung/Lebenspartnerschaft – am Freitag Parteiverkehr nur nach vorheriger Terminvereinbarung.


Beschreibung

Sie sind verheiratet bzw. verpartnert und möchten nachträglich einen Ehenamen / Partnerschaftsnamen bestimmen, zu diesem einen Begleitnamen hinzufügen, die Hinzufügung eines Begleitnamens widerrufen oder nach Auflösung der Ehe/ Lebenspartnerschaft ihren Geburtsnamen oder den vor der Ehe/ Lebenspartnerschaft geführten Namen wieder annehmen.

Zuständige Dienststelle

Vorzulegende Unterlagen

  • Ausweis (Personalausweis / Reisepaß)
  • aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister / Lebenspartnerschaftsregister, erhältlich beim Standesamt, bei dem die Ehe geschlossen bzw. die Lebenspartnerschaft begründet wurde
  • ggf. Scheidungsurteil/Aufhebungsurteil mit Rechtskraftvermerk

Wir behalten uns vor, im Einzelfall weitere Unterlagen bzw. Urkunden zu verlangen.

Alle Urkunden müssen stets im Original vorgelegt werden. Ausländische Urkunden, die nicht auf deutsch ausgestellt sind, müssen im Original zusammen mit einer von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer gefertigten Übersetzung vorgelegt werden. Darüber bedürfen ausländische Urkunden vor dem Gebrauch in Deutschland eventuell noch einer besonderer Bestätigung (sogenannte Apostille oder Legalisation). Für welche Länder dies zutrifft, erfahren Sie beim Standesamt.

Für eine Ehenamens- bzw. Partnerschaftsnamensbestimmung müssen beide Ehegatten bzw. Lebenspartner persönlich beim Standesamt erscheinen. Bei der Hinzufügung oder dem Ablegen eines Begleitnamens oder der Wiederannahme des Geburtsname muss nur die Person, auf die sich die Namensänderung beziehen soll, erscheinen.

 

Kosten

Die Bestimmung eines Ehenamens / Partnerschaftsnamens einschließlich der Hinzufügung eines Begleitnamens im Rahmen der Eheschließungshandlung / Verpartnerung in Bayern ist gebührenfrei.

Die Kosten für eine nachträgliche Namenserklärung zum Ehenamen / Lebenspartnerschaftsnamen einschließlich Bestimmung und Widerruf eines Begleitnamens beträgt 30,- EUR, die Kosten für eine Bescheinigung über eine erfolgte Namensänderung 12,- EUR.

Weitere Infos / Links

Namensführung von Ehegatten / Lebenspartnern

Link Namensführung bei Eheschließung im Ausland / Verpartnerung im Ausland