Kirchenaustritt
Adresse & Kontakte
Maximilianstraße 69 86150 Augsburg | Lage im Stadtplan |
Telefon | 0821 324-3873 |
Fax | 0821 324-3875 |
urkundenstelle@augsburg.de |
Öffnungszeiten
Anmeldung in der Kasse - Zimmer 0.01, Erdgeschoss
Beschreibung
Mit dem Kirchenaustritt wird der Austritt aus einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft bewirkt.
Der Kirchenaustritt kann nur bei dem Standesamt erklärt werden, in dessen Gebiet eine Person ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz hat. Der Austritt muss persönlich vor der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten erklärt werden. Die schriftliche Mitteilung eines Kirchenaustrittes an das Standesamt ist unwirksam. Einzige Ausnahme: persönliche Erklärung oder Unterschriftsbeglaubigung bei einem Notar (dieser Austritt wird am Tag des Eingangs beim Standesamt wirksam).
Zuständige Dienststelle
Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass (alternativ: Führerschein)
Kosten
35 Euro pro Person.