KFZ Umschreibung auswärtiges Fahrzeug auf Augsburg
Service-Telefon Bürgerbüro | |
Telefon | 0821 324-9999 |
Fax | 0821 324-3597 |
kfzzulassung@augsburg.de |
Sie können ein Fahrzeug mit auswärtigem Kennzeichen auch online über unser BürgerServicePortal auf ein Augsburger Kennzeichen ummelden, wenn Sie im Besitz eines neuen Personalausweises samt dem dazugehörigen Lesegerät/NFC-fähigem Smartphone mit AusweisApp2 sind.
Beschreibung
Auswärtiges Kennzeichen auf Augsburger Kennzeichen ummelden
Zuständige Dienststelle
Unterlagen
- Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVb)
- Personalausweis/Reisepass des Fahrzeughalters
- Kennzeichenschilder, sofern diese nicht übernommen werden
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der KFZ-Steuer
- Bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis/Reisepass des Bevollmächtigten
- Bei minderjährigem Fahrzeughalter: schriftliche Einverständniserklärung und Ausweis/Reisepass des/der Sorgeberechtigten
- Bei Firmen Gewerbeanmeldung
Hinweis: Seit dem 01.01.2015 besteht die Möglichkeit, bei einem Umzug des Fahrzeughalters das bisherige Kennzeichen beizubehalten. In diesem Falle ist die Vorlage der Kennzeichenschilder sowie der Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Ummeldung des Fahrzeuges nicht vonnöten (falls das Fahrzeug noch einen Fahrzeugbrief- und Schein haben sollte, welche vor dem 01.10.2005 ausgestellt wurden, so sind in diesem Falle zum Zwecke des Umtausches beide Fahrzeugdokumente vorzulegen). Ändert sich der Halter des Fahrzeuges, besteht seit dem 01.10.2019 die Möglichkeit die bisherigen Kennzeichen beizubehalten. Die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II ist hier zwingend erforderlich.
Kosten
26 - 56 EURO (evtl. Wunschkennzeichen wird zusätzlich berechnet)
zzgl. Kosten für KFZ-Schilder beachten
Die Begleichung der anfallenden Kosten beim Bürgeramt kann mit EC-Cash oder Bar erfolgen.
Die Begleichung erfolgt sofort.
Formulare
Wichtige Hinweise
- evtl. Kaufvertrag
- bei Diebstahl oder Verlust von Kennzeichen Bescheinigung der Polizei
- Es muss eine gültige Hauptuntersuchung für das Fahrzeug vorliegen, bitte legen Sie den Original-Untersuchungsbericht vor. Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen, Anhänger mit einem zGG über 10 Tonnen sowie Omnibusse müssen zusätzlich über eine gültige Sicherheitsprüfung verfügen. Bitte legen Sie hierfür den Original-SP-Bericht vor.
- Finanzierte Fahrzeuge werden ausschließlich im Bürgerbüro Stadtmitte bearbeitet. Hierfür muss die Finanzierungsbank die ZB II an das Bürgerbüro Stadtmitte übersenden.
- Achtung: Die Stadt Augsburg verwendet für die Siegelung der Kennzeichenschilder seit dem 01.04.2014 ausschließlich Klebeplaketten. Falls Sie Kennzeichen verwenden wollen, welche über Halteringe für Feststoffplaketten verfügen, so entfernen Sie bitte diese bzw. lassen diese entfernen.
- Weitere wichtige Hinweise auf der Seite des KFZ-Wesens
Bitte beachten Sie
Eine Vorsprache bei den Bürgerbüros ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich
Weitere Links / Infos