Qualifizierter Mietspiegel wird 2023 fortgeschrieben

19.06.2023 13:40 | Umwelt & Soziales Bürgerservice & Rathaus

Die Stadt Augsburg hat das „EMA – Institut für empirische Marktanalysen“ mit der Fortschreibung des Mietspiegels beauftragt. Um die für die Mietspiegelerstellung erforderlichen Daten zu erheben, werden Augsburger Miethaushalte befragt.

Der Stadtteil Reese-Park mit vielen Mehrfamilienhäusern aus einem Flugzeug fotografiert

Der Mietspiegel macht öffentlich, welche Mieten durchschnittlich für Wohnungen verschiedener Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage bezahlt werden. Foto: Ulrich Wagner

Aus diesem Grund sind Anfang Juni 2023 bereits rund 2.500 zufällig ausgewählte Haushalte angeschrieben worden, damit sie Auskunft über die Höhe ihrer Miete und das Baujahr ihrer Wohnung geben. Es besteht eine gesetzliche Auskunftspflicht. Die Teilnahme ist auch online über einen Link auf dem zugesandten Fragebogen möglich und dauert nur wenige Minuten. Sozialreferent Martin Schenkelberg appelliert an die Bürgerinnen und Bürger: „Bitte nehmen Sie sich die Zeit, den Fragebogen gewissenhaft und vollständig auszufüllen. Unsere Maßnahmen zur Regulierung des Mietmarktes können nur greifen, wenn der Mietspiegel auf einem soliden Fundament steht.“

Fortschreibung mit Stichprobe

Ursprünglich hatte das Sozialreferat eine Indexfortschreibung des Mietspiegels geplant. Aufgrund der hohen Inflation käme es bei dieser Art der Fortschreibung zu einer Erhöhung der Mietspiegelmiete um 13,6 Prozent. Das Sozialreferat erwartet jedoch, dass die reale Mietentwicklung deutlich niedriger ausfällt. Aus diesem Grund hat der Stadtrat im April 2023 beschlossen, den Mietspiegel nun anhand einer Stichprobe fortzuschreiben.

Information über Mietpreise vor Ort

Der Mietspiegel ist ein wichtiges Instrument, um alle Bürgerinnen und Bürger, sowohl Mieterinnen und Mieter als auch Vermieterinnen und Vermieter, über die Mietpreise vor Ort zu informieren. Er macht öffentlich, welche Mieten durchschnittlich für Wohnungen verschiedener Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage bezahlt werden (ortsübliche Vergleichsmieten). Die größte Wirkung entfaltet der Mietspiegel aber, indem er Anhaltspunkte für eine außergerichtliche Einigung zwischen den Mietvertragsparteien liefert. Durch diese Orientierungshilfe zur Festsetzung von Mietpreisen für alle am Wohnungsmarkt Interessierten können viele gerichtliche Mietstreitigkeiten verhindert werden. Der Augsburger Mietspiegel steht allen Bürgerinnen und Bürgern kostenlos zur Verfügung – als Broschüre oder online unter augsburg.de/mietspiegel.

Reduzierte Kappungsgrenze und Mietpreisbremse

Will eine Vermieterin oder ein Vermieter die Miete erhöhen, muss er dies begründen. Der qualifizierte Mietspiegel stellt eine sachliche Grundlage für diese Begründung dar. Im Augsburger Stadtgebiet gilt eine reduzierte Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen (vgl. § 558 Abs. 3 Satz 2 BGB) sowie eine Mietpreisbremse bei Neuvermietungen (vgl. § 556 d ff BGB). Das bedeutet, dass die Miete innerhalb von drei Jahren um maximal 15 Prozent erhöht werden darf und eine neue Miete um nicht mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Auch damit diese Regelungen greifen können, benötigt die Stadt den qualifizierten Mietspiegel. (pm/rs)