Augsburger Bürgerversammlung am 16. und 18. Oktober

13.10.2023 06:03 | Öffentlichkeitsbeteiligung Freizeit Kultur Umwelt & Soziales Bildung & Wirtschaft Bürgerservice & Rathaus

Zwei Augsburger Bürgerversammlungen bieten kommende Woche die Gelegenheit, direkt mit der Stadtregierung und der Stadtverwaltung zu sprechen. Am Montag, 16. Oktober, für die gesamte Stadt sowie speziell für Herrenbach und Spickel; und am Mittwoch, 18. Oktober, für Haunstetten und Siebenbrunn. Beginn ist jeweils um 18 Uhr.

Viele Leute sitzen in einem Saal. Man sieht sie von hinten. Die meisten Leute halten einen Zettel für eine Abstimmung in die Luft.

Abstimmen, diskutieren, Anträge einreichen: Bei der Augsburger Bürgerversammlung ist die Meinung der Bürgerinnen und Bürger gefragt. Am Montag und Mittwoch stehen die nächsten beiden Termine an. Foto: Ruth Plössel/Stadt Augsburg

   

Fragen stellen, sich über den Stand von Projekten informieren, Ideen und Anregungen äußern, Bedenken vortragen und Anträge einreichen: Dafür gibt es die Augsburger Bürgerversammlung. In der kommenden Woche stehen die nächsten zwei Termine an:  
   

  • Montag, 16. Oktober, am Eiskanal
    Die erste der zwei Bürgerversammlungen lädt am Montag, 16. Oktober, ins Organisationszentrum im Olympiapark (Am Eiskanal 30). Sie richtet sich neben den Bewohnerinnen und Bewohnern der Stadtteile Herrenbach und Spickel an alle Augsburgerinnen und Augsburger, denn es handelt sich um eine gesamtstadtbezogene Bürgerversammlung.

   

  • Mittwoch, 18. Oktober, in Haunstetten
    Am Mittwoch, 18. Oktober folgt dann im Gemeindesaal der Pfarrei St. Pius (Mittelfeldstr. 4) eine stadtteilbezogene Bürgerversammlung für Haunstetten und Siebenbrunn.

   

So läuft die Bürgerversammlung ab

Die Bürgerversammlungen beginnen jeweils um 18 Uhr mit den Tischgesprächen. Bis 19 Uhr haben alle Interessierte die Möglichkeit mit der Oberbürgermeisterin und allen Referenten persönlich über ihre Anliegen zu sprechen.

Um 19 Uhr beginnt das Plenum. Im Plenum haben alle gemeindeangehörigen Bürgerinnen und Bürger das Recht, Fragen zu stellen, Bedenken zu äußern und Anliegen vorzutragen. Zudem besteht ein Antrags- und Abstimmungsrecht.

OB Eva Weber: Der direkteste Weg zur Stadtspitze

Oberbürgermeisterin Eva Weber ist mit ihrem gesamten Regierungsteam vor Ort: „Niemand kennt sich in den einzelnen Stadtteilen besser aus als die Bewohnerschaft, das sind die Expertinnen und Experten vor Ort und damit diejenigen, die uns am besten sagen können, wo der Schuh drückt, sodass wir Lösungsmöglichkeiten überprüfen können“, so die Oberbürgermeisterin. „Die Bürgerversammlung ist der direkteste Weg Fragen und Themen nicht nur mit der Stadtspitze, sondern auch mit anderen Bürgerinnen und Bürgern zu besprechen. Hier können gesammelt Erfahrungen, und auch Pro und Contras ausgetauscht werden. Im besten Fall kommen dabei gute Verbesserungsvorschläge zustande, die für alle zielführend sind.“

Drei für den Stadtteil, eine für die gesamte Stadt

Artikel 18 der Bayerischen Gemeindeordnung schreibt eine gesamtstädtische Bürgerversammlung im Jahr vor, die den Einwohnerinnen und Einwohnern ab 18 Jahren ein Antragsrecht einräumt. In Augsburg gibt es bis 2025 jedes Jahr zusätzlich drei stadtteilbezogene Bürgerversammlungen. Das hat der Augsburger Stadtrat beschlossen. Das neue Format wird in diesem Jahr zum ersten Mal in dieser Form umgesetzt. Es bietet die Möglichkeit, Vor-Ort-Themen zu behandeln und sich darüber mit der Stadtregierung sowie mit Expertinnen und Experten aus den Fachämtern auszutauschen.

Spannend ist das Antragsrecht für Bürgerinnen und Bürger. Denn so können sie wichtige Themen zur Abstimmung in den Stadtrat bringen – und damit auch zur Umsetzung. Die ersten zwei Bürgerversammlungen 2023 fanden im April statt und waren stadtteilbezogen (17. April Göggingen, 19. April Inningen/Bergheim).

Was passiert mit den Anträgen?

Wichtig: Wer einen Antrag formulieren möchte, muss persönlich anwesend sein. Es sind nur Personen antrags- und stimmberechtigt, die in Augsburg wohnen (unabhängig von Alter, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltstitel). Wer von diese Recht Gebrauch machen möchte, muss einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zur Bürgerversammlung mitbringen. Wichtig ist auch, dass der jeweilige Antrag mit „ja“ oder „nein“ beantwortet werden kann. Ob der Antrag als Empfehlung der Bürgerversammlung zugelassen wird, wird von allen stimmberechtigen Teilnehmenden gemeinsam entschieden. Innerhalb einer Frist von drei Monaten muss sich der Augsburger Stadtrat mit den Anträgen befassen.

Der Status der eingebrachten Anträge kann auf augsburg.de/buergerversammlung oder im Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg auf augsburg.de/allris nachverfolgt werden. (pm/rs)