Stadt lädt zu Austausch und Beteiligung bei stadtteilbezogenen Bürgerversammlungen im April

28.03.2024 17:25 | Pressemitteilungen

  • Pfersee/Antonsviertel, Montag, 8. April, Westparkgrundschule
  • Oberhausen/Bärenkeller, Donnerstag, 11. April, Pfarrsaal St. Konrad
  • Von 18 bis 19 Uhr: Persönliche Tischgespräche mit Oberbürgermeisterin Eva Weber, Bürgermeisterin und Referentin Martina Wild und weiteren Referenten
  • Ab 19 Uhr: Plenum mit Diskussion und Abstimmung über Anträge
  • Übertragung im Livestream und alle Informationen unter augsburg.de/buergerversammlung

Im April ist wieder so weit: Bei zwei stadtteilbezogenen Bürgerversammlungen gibt es die Gelegenheit direkt mit der Stadtregierung und der Stadtverwaltung zu sprechen: Fragen zu stellen, sich über den Stand von Projekten zu informieren, Ideen und Anregungen zu äußern, Bedenken vorzutragen und auch Anträge einzureichen, die die Verwaltung überprüfen soll und über die im Stadtrat abgestimmt werden soll. 

Am Montag, 8. April lädt die Stadt Augsburg zur Bürgerversammlung für Pfersee und das Antonsviertel in die Westparkgrundschule ein. Am Donnerstag, den 11. April findet die Bürgerversammlung für Oberhausen und Bärenkeller in im Pfarrsaal St. Konrad statt.

Beide stadtteilbezogenen Bürgerversammlungen werden auch per Livestream übertragen. Der entsprechende Link wird unter augsburg.de/buergerversammlung zur Verfügung stehen. Bürgerinnen und Bürger, die nicht vor Ort anwesend sind, können die Veranstaltungen dadurch online verfolgen, sich aber nicht aktiv daran beteiligen.

Ablauf, Antrags- und Abstimmungsrecht
Die Bürgerversammlungen beginnen jeweils um 18 Uhr mit den Tischgesprächen. Bis 19 Uhr haben alle Interessierten die Möglichkeit mit der Oberbürgermeisterin und allen Referenten persönlich über ihre Anliegen zu sprechen.

Um 19 Uhr beginnt das Plenum. Im Plenum haben alle gemeindeangehörigen Bürgerinnen und Bürger das Recht, Fragen zu stellen, Bedenken zu äußern und Anliegen vorzutragen. Zudem besteht ein Antrags- und Abstimmungsrecht.

Wichtig: Wer einen Antrag formulieren möchte, muss persönlich anwesend sein. Alle, die von diesem Recht Gebrauch machen möchten, müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zur Bürgerversammlung mitzubringen. Wichtig ist auch, dass der jeweilige Antrag mit „ja“ oder „nein“ beantwortet werden kann. Ob der Antrag als Empfehlung der Bürgerversammlung angenommen wird, wird von allen stimmberechtigen Teilnehmenden gemeinsam entschieden. Innerhalb einer Frist von drei Monaten muss sich der Augsburger Stadtrat mit den Anträgen befassen.

Der Status der eingebrachten Anträge kann unter augsburg.de/buergerversammlung oder im Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg unter augsburg.de/allris nachverfolgt werden.

Bei allen Bürgerversammlungen ist ein Gebärdensprachdolmetscher / eine Gebärdensprachdolmetscherin vor Ort.

Oberbürgermeisterin Eva Weber ist mit ihrem gesamten Regierungsteam vor Ort: „Niemand kennt sich in den einzelnen Stadtteilen besser aus als die Bewohnerschaft, das sind die Expertinnen und Experten vor Ort und damit diejenigen, die uns am besten sagen können, wo der Schuh drückt, sodass wir Lösungsmöglichkeiten überprüfen können. Die Bürgerversammlung ist der direkteste Weg Fragen und Themen nicht nur mit der Stadtspitze, sondern auch mit anderen Bürgerinnen und Bürgern zu besprechen. Hier können gesammelt Erfahrungen, und auch Pro und Contras ausgetauscht werden. Im besten Fall kommen dabei gute Verbesserungsvorschläge zustande, die für alle zielführend sind.“

Drei für den Stadtteil, eine für die gesamte Stadt
Artikel 18 der Bayerischen Gemeindeordnung schreibt eine gesamtstädtische Bürgerversammlung im Jahr vor, die den Einwohnerinnen und Einwohnern ab 18 Jahren ein Antragsrecht einräumt. In Augsburg finden bis 2025 jedes Jahr zusätzlich zur gesamtstädtischen Bürgerversammlung drei stadtteilbezogene Bürgerversammlungen statt.

Weitere Informationen zu den Bürgerversammlungen und die nächsten Termine sind ebenfalls unter augsburg.de/buergerversammlung zu finden.