Stadt sucht selbstständig tätige Berufsbetreuerinnen und -betreuer

28.06.2023 12:23 | Pressemitteilungen

Die Aufgabe besteht darin, Menschen zu unterstützen, die Rechtliches und Organisatorisches nicht alleine bewältigen können

  • Gefragt sind Personen mit Fachkenntnissen oder bereit sind, sich diese anzueignen
  • Sachkundenachweis erforderlich
  • Auf Dauer angelegte Tätigkeit
  • Weitere Informationen auf augsburg.de/betreuungsstelle

Die Betreuungsstelle im Amt für Kinder, Jugend und Familie sucht dringend selbstständig tätige Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer. In Augsburg leben derzeit etwa 4.000 Menschen, für die eine rechtliche Betreuungen eingerichtet wurde. In etwa der Hälfte der Fälle übernehmen Angehörige diese Aufgabe. In den anderen 50 Prozent werden haupt- oder nebenberufliche Berufsbetreuer eingesetzt. Wie das Amt mitteilt, ist die Zahl der Betreuerinnen und Betreuer im Stadtgebiet seit einigen Jahren rückläufig, während die Zahl zu betreuender Personen steigt.

 

Gefrage Bereiche: Medizin, Recht, Psychologie, Pädagogik

Für die Betreuungsaufgabe können sich Bürgerinnen und Bürger melden, die die nötige Fachkenntnis mitbringen oder bereit sind, sich diese anzueignen. Insbesondere sind Erfahrungen aus den Bereichen Recht, Sozialpädagogik, Psychologie, Pädagogik oder Medizin hilfreich. Darüber hinaus müssen Sachkundenachweise absolviert werden. Detaillierte Angaben dazu sind unter gesetze-im-internet.de/btregv/index.html zusammengefasst.

 

Übernahme klar definierter Aufgaben

Wenn erwachsene Menschen nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln - etwa aufgrund einer Erkrankung, einer Behinderung oder eines Unfalls - werden ihnen von den Betreuungsgerichten Betreuerinnen oder Betreuer zur Seite gestellt. Die Gerichte bestimmen entweder Angehörige, ehrenamtliche Betreuerinnen oder Betreuer oder - sofern keine Angehörigen zur Verfügung stehen -  Berufsbetreuerinnen oder Berufsbetreuer. Diese übernehmen für einen bestimmten Zeitraum klar definierte Aufgaben: zum Beispiel die Regelung der Finanzen, die Organisation von pflegerischen Diensten, die Einwilligung in ärztliche Behandlungen oder die Vertretung gegenüber Behörden.

 

Balance zwischen Empathie und professioneller Distanz

Die wichtigste Aufgabe der Berufsbetreuenden liegt darin, die Unterstützung gemeinsam mit der betreuten Person zu gestalten. Ihr soll dazu verholfen werden ihre Defizite auszugleichen und ihr Leben selbstbestimmt zu führen. Wie die Betreuungsstelle des AKJF ausführt, ist es dabei sehr wichtig, die Balance zwischen Empathie und professioneller Distanz zu halten.

 

Aufsicht durch das Betreuungsgericht

Die berufsmäßige Betreuungsführung ist kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, sondern erfolgt im Rahmen der Selbstständigkeit und sollte eine kontinuierliche, auf Dauer angelegte Tätigkeit sein. Nach der richterlichen Betreuerbestellung unterliegen die Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer der Aufsicht durch das Betreuungsgericht. Die Vergütung erfolgt nach Fallpauschalen. Unterschieden wird nach der Ausbildung der Berufsbetreuenden, deren finanziellen Verhältnissen, der bisherigen Betreuungsdauer und der Wohnform der betreuten Person.

Wer Interesse oder Fragen hat, kann sich telefonisch bei der Betreuungsstelle im AKJF melden bei Daniela Jamke, Tel. 0821 324-2772 oder Elke Jelinek, Tel. 0821 324-2895. Eine Kontaktaufnahme ist auch online über augsburg.de/betreuungsstelle möglich.