Ukraine: Stadt Augsburg wendet „FREE“-Verfahren zur Verteilung Geflüchteter an

01.07.2022 11:02 | Stadt Augsburg

Neuankommende Geflüchtete ohne Bezug zur Stadt werden auf andere Bundesländer verteilt. Auf Personen, die bereits in Augsburg untergebracht sind, hat die Anwendung des Verfahrens keine Auswirkungen.

In Augsburg werden die Unterkünfte knapp. Die Stadt bittet daher dringend um Mitteilung von Unterkünften, die zur Anmietung frei sind. Foto: Ruth Plössel/Stadt Augsburg

Vier Monate nach dem Beginn des Krieges in der Ukraine und der einsetzenden Fluchtbewegungen sind rund 4.500 Personen in Augsburg erstmals registriert worden. Da die Bundesländer in unterschiedlichem Maße Personen aus der Ukraine aufgenommen haben, wurde von Bund und Ländern entschieden, dass neu ankommende Geflüchtete gemäß dem Königsteiner Schlüssel umverteilt werden.

IT-Anwendung „FREE“ steuert Verteilung

Die Verteilung von Personen, die aus der Ukraine eingereist sind und ein Schutzgesuch für eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz geäußert haben, erfolgt seit Mai 2022 bundesweit über die IT-Anwendung „FREE“, die für diesen Zweck entwickelt wurde. Danach erfolgt die Verteilung automatisiert, es besteht jedoch die Möglichkeit, die individuellen Verhältnisse der Geflüchteten, wie etwa familiäre Bindungen, bei der Verteilung zu berücksichtigen. Menschen mit Beeinträchtigungen werden beim Ankerzentrum der Regierung von Schwaben in der Aindlinger Straße aufgenommen.

In der Stadt werden die Unterkünfte knapp

Das „FREE“-Verfahren bedeutet, dass Personen, die derzeit nach Bayern kommen und über keinen örtlichen Bezug zur jeweiligen Stadt verfügen, bei ihrer Erstregistrierung in ein anderes Bundesland umverteilt werden. Hintergrund ist auch, dass in Augsburg die von Staat und Stadt bereitgestellten Unterkunftskapazitäten knapp werden, während es in anderen Teilen Deutschlands freie Kapazitäten gibt. Für Personen, die bereits in Augsburg untergebracht sind, hat die Anwendung des „FREE“-Verfahrens keine Auswirkungen. 

Regelungen für privat untergebrachte ukrainische Geflüchtete

Privat untergebrachte ukrainische Geflüchtete, die Leistungen nach dem SGB II erhalten, haben Anspruch auf Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung. Das bedeutet, dass die Miete entsprechend der geltenden Mietobergrenzen vom Jobcenter übernommen werden kann. Dazu muss der Mietvertrag vor Abschluss dem Jobcenter zur Zustimmung vorgelegt werden. Weitere Infos dazu unter jobcenter-augsburg-stadt.de .

Stadt bittet um Mitteilung von Unterkünften zur Anmietung

Die Stadt Augsburg bittet Eigentümer von Wohngebäuden und leerstehenden Wohnungen dringend und ruft dazu auf, ihr Immobilien zur Anmietung anzubieten. Gesucht sind Objekte, in denen mindestens 20 Personen untergebracht werden können. Auch die entsprechenden sanitären Einrichtungen und Kochmöglichkeiten müssen vorhanden sein. Mietangebote können an immobilien-ukraine@augsburg.de  oder telefonisch unter 0821 324-2188 mitgeteilt werden.

>> Alle Infos zu Einreise, Wohnraum und Leben in Augsburg unter augsburg.de/ukraine