Sozialticket wird ab Juni auf Deutschlandticket umgestellt

28.04.2023 10:57 | Stadt Augsburg Umwelt & Soziales

Wer für das Sozialticket in Augsburg berechtigt ist, kann ab 1. Juni das Deutschlandticket vergünstigt bekommen. Für den bisherigen Sozialticket-Preis von 44 Euro im Monat können Berechtigte damit den öffentlichen Nahverkehr in ganz Deutschland nutzen.

Der Preis für das Sozialticket bleibt gleich, Berechtigte können aber ab Juni 2023 bundesweit den Regionalverkehr nutzen. Foto: Ruth Plössel/Stadt Augsburg

Ab Montag, 1. Mai, gilt bundesweit das Deutschlandticket. Zu einem Preis von 49 Euro im Monat können Bürgerinnen und Bürger damit einen Großteil der öffentlichen Verkehrsmittel nutzen. Das bringt auch Änderungen für alle mit sich, die das Sozialticket der Stadt Augsburg beziehen, das bisher im Stadtgebiet Augsburg gilt (Zonen 10 und 20) und sich an Bezieherinnen und Bezieher bestimmter Sozialleistungen richtet.

In der Sitzung am 27. April 2023 hat der Stadtrat entschieden, dass alle Berechtigten des Augsburger Sozialtickets das Abonnement für das Deutschlandticket ab Donnerstag, 1. Juni, vergünstigt zu einem monatlichen Eigenanteil von 44 Euro nutzen können.

Oberbürgermeisterin Eva Weber: „Erweiterte Möglichkeiten zum bisherigen Sozialticket-Preis“

Oberbürgermeisterin Eva Weber: „Das neue Deutschlandticket soll die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel günstiger machen. Mit der Neuregelung des Sozialtickets wollen wir verhindern, dass in diesen Zeiten ausgerechnet Menschen mit geringem Einkommen nun mehr zahlen müssen als vorher. Stattdessen sollen alle die erweiterten Möglichkeiten zum bisherigen Preis nutzen können. Mobil zu sein ist ein wichtiger Beitrag zu Teilhabe an der Gesellschaft.“

Der Weg zum ermäßigten Deutschlandticket

Berechtigt für das ermäßigte Deutschlandticket sind Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld (SGB II), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).

Wer das Augsburger Sozialticket schon jetzt nutzt, wird automatisch vom Amt für Soziale Leistungen, Senioren und Menschen mit Behinderung (ASL) angeschrieben. Personen, die für die Monate April und/oder Mai einen Bewilligungsbescheid zum Erwerb des Sozialtickets erhalten haben, wird ein Antrag für das neue Sozialticket automatisch zugeschickt.

Wer bisher noch kein Sozialticket beantragt hat, findet unter augsburg.de/sozialticket  alle Informationen, wer für das Ticket berechtigt ist und wie das Ticket beantragt werden kann. (pm/roja)

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