Arbeitsstipendium für internationale Kunstschaffende im Brechthaus

25.07.2022 14:41 | Pressemitteilungen

Artist in Residence-Konzept wird entwickelt

Brechthaus. Foto: Referat für Kultur, Welterbe und Sport der Stadt Augsburg

  • Künstlerinnen und Künstler aus jeglichen Herkunftsländern und Sparten sollen zeitlich befristet im Brechthaus leben und arbeiten können
  • Leerstehende Wohnung wird hierfür renoviert

Der Kulturausschuss hat die Verwaltung in seiner heutigen Sitzung beauftragt, alle nötigen Schritte in die Wege zu leiten, um ein Artists-in-Residence-Programm im Brechthaus zu initiieren. Hierfür ist ein Konzept zu entwickeln, dass dem Gremium zum Beschluss vorgelegt wird und ab dem Jahr 2023 realisiert werden soll (125. Geburtstag Brechts). Weiter wurde die Verwaltung beauftragt, umgehend die derzeit leerstehende und sanierungsbedürftige Wohnung im 2. OG des sich im Eigentum der Stadt Augsburg befindlichen Anwesens, Auf dem Rain 7, dem sog. Brechthaus, als Wohnraum und Ort künstlerischer Entfaltung nutzbar zu machen.

„Ausländische Residencies bereichern die Kunst- und Kulturszene Augsburgs auf vielfältige Weise: Ein Austausch zwischen ausländischen und ortsansässigen Kulturschaffenden findet statt und damit bauen sich wertvolle Netzwerke auf. Künstlerische Impulse internationalen Ranges bereichern die Kulturmetropole Augsburg. Künstlerinnen und Künstler entwickeln berufliche Perspektiven über das Stipendium, aber auch die Stadt Augsburg profiliert sich über die Internationalität, der in ihr wirkenden Kunstschaffenden“, begründet Jürgen K. Enninger, Referent für Kultur, Welterbe und Sport, die Entscheidung.

Auf lange Sicht profitiere die Stadt bei international ausgerichteten Programmen von der zusätzlichen Unterbringungsmöglichkeit in zentraler Lage für beteiligte auswärtige Künstlerinnen und Künstler sowie der Möglichkeit einer längeren intensiven Zusammenarbeit, heißt es in der Begründung weiter.

 

Künstlerinnen und Künstler aus jeglichen Herkunftsländern und Sparten sollen hier leben und arbeiten können

Für das Programm infrage kommen laut Beschluss Künstlerinnen und Künstler aus jeglichen Herkunftsländern und allen Sparten, seien es Bildende oder Darstellende Künste, Musik, Literatur, Film, Video oder infolge neuer Technologien und Medien entstehende Kunstformen. Gäste, die in die Durchführung lokaler, nationaler und internationaler Projekte, Festivals und Aktivitäten einbezogen werden, können so über einen längeren Zeitraum in Augsburg leben und arbeiten.

 

Leerstehende Wohnung wird renoviert

Die leerstehende Wohnung im Brechthaus soll für das Programm nutzbar gemacht werden, da sie sich aufgrund ihrer zentralen Lage in der Innenstadt sowie der Nähe zum Kulturreferat und zum Kulturamt sowie den Kunstsammlungen & Museen Augsburg anbietet. So soll die umfassende Betreuung der Gäste eine gelingende Zusammenarbeit und die Integration in die Stadtgesellschaft gewährleisten.