Wildtiere im Augsburger Stadtwald bekommen derzeit ihren Nachwuchs

21.03.2024 16:44 | Pressemitteilungen

Die Forstverwaltung bittet in der Brut- und Setzzeit um besondere Rücksichtnahme

  • Sensible Phase im Jahreszyklus vieler Wildtierarten
  • Bitte um Beachtung und Einhaltung von Verhaltensregeln
  • Schutz der Wildtiere und Vermeidung von Störungen
  • Alle Hundehalterinnen und -halter werden gebeten, ihre Tiere bis zum 15. Juli an die Leine zu nehmen

Die Forstverwaltung der Stadt Augsburg macht auf die Brut- und Setzzeit als besonders kritische Phase im Jahreszyklus vieler Wildtierarten aufmerksam. In dieser Zeit bekommen viele Tiere wie etwa Hirsche, Rehe, Hasen und Bodenbrüter Nachwuchs und ziehen ihre Jungen auf. „Als verantwortungsbewusste Forstverwaltung ist es unser Ziel, den Schutz der Wildtiere und ihrer Lebensräume während dieser sensiblen Zeit sicherzustellen“, sagt Forstamtsleiter Jürgen Kircher.

Auf Wegen bleiben, Lärm vermeiden, keinen Müll hinterlassen
Die Forstverwaltung bittet alle Besucherinnen und Besucher des Augsburger Stadtwalds dringend darum, bis 15. Juli bestimmte Verhaltensregeln zum Schutz der Wildtiere zu beachten und Störungen möglichst zu vermeiden oder zu minimieren. Diese Regeln lauten:

  • Auf den Wegen bleiben und diese nicht verlassen. Das Betreten von Bereichen außerhalb der Wege kann zu Störungen der Brut- und Setzstätten führen.
  • Lärm vermeiden und laute Geräusche reduzieren, damit unangemessene Störungen vermieden werden.
  • Keine Abfälle in der Natur hinterlassen und eigenen Müll mitnehmen. Müll kann Wildtiere anlocken und ihnen schaden.
  • Hunde während der Brut- und Setzzeit an die Leine nehmen. Wildtiere können durch freilaufende Hunde gestört und verängstigt werden. Da Jungtiere meist noch nicht gut flüchten können, werden sie regelmäßig zum Opfer von freilaufenden Hunden. Besonders betroffen sind etwa Rehe, Hasen und Füchse sowie zahlreiche am Boden brütende Vogelarten wie Ente, Gans, Kiebitz und Lerche.

Auch entlang des Lech sind zeitlich begrenzte Betretungsverbote z.B. der Kiesbänke aus Artenschutzgründen zu beachten, auf die mit einer entsprechenden Beschilderung hingewiesen wird. Dies betrifft im städtischen Umfeld die Lech-Ausleitungsstrecke nördlich der Gersthofer Brücke und das Landschaftsschutzgebiet Wolfzahnau.

Wilderei von Hunden kann teuer werden
„Wir treffen immer wieder im Stadtwald auf Wildtiere, die von freilaufenden Hunden verletzt oder gerissen wurden. Dabei sind so manche Hundebesitzende ganz erstaunt, dass der Familienhund plötzlich Jagdambitionen zeigt. Deshalb bitte lieber auf Nummer sichergehen und den Hund an die Leine nehmen, um die Wildtiere nicht zu stören oder unnötig zu stressen“, appelliert Forstamtsleiter Jürgen Kircher an die Halterinnen und Halter von Hunden.

Wenn der eigene Hund ein Wildtier jagt oder fängt, dann dies teuer werden. Es handelt sich um den Tatbestand der Wilderei nach § 292 StGB, dies kann mit empfindlichen Geldtrafen oder sogar Freiheitsstrafe geahndet werden.

Schutz der Wildtiere und ihrer Lebensräume gewährleisten
„Wir bitten alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher unserer Stadtwälder und Naturschutzgebiete, unsere Empfehlungen zu befolgen. Indem wir zusammenarbeiten, können wir den Schutz der Wildtiere und ihrer Lebensräume gewährleisten und eine nachhaltige Zukunft für unsere natürlichen Ressourcen sicherstellen“, so Forstamtsleiter Jürgen Kircher.

Weitere Informationen: 
augsburg.de/stadtwald