Regierung von Schwaben: Keine Verletzung der Neutralitätspflicht durch OB Eva Weber

05.03.2024 10:48 | Pressemitteilungen

Behörde hat Beschwerden von Bürgern gegen die Oberbürgermeisterin wegen ihres Intranet-Aufrufs zur „Demo gegen Rechts“ geprüft

  • OB-Einsatz für Demo „Gemeinsam gegen Rechts“ stellt laut RvS keinen Verstoß gegen Neutralitätsgebot dar
  • Rechtsaufsichtsbehörde der Stadt sieht auch keine Befangenheit der OB
  • Trennung der innerstädtischen Zuständigkeiten gegeben

Die Regierung von Schwaben (RvS) stellt fest, dass Oberbürgermeisterin Eva Weber mit ihrem Intranet-Aufruf zur Demonstration „Gemeinsam gegen Rechts – Für Demokratie und Vielfalt in der Friedensstadt Augsburg“ am 3. Februar 2024 weder ihre Pflicht zur Neutralität verletzt hat, noch dass ihrerseits Befangenheit vorlag.  

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die OB
Nach der Kundgebung „Gemeinsam gegen Rechts“ hatten zwei Bürger gegen Oberbürgermeisterin Eva Weber Dienstaufsichtsbeschwerde bei der RvS als Rechtsaufsichtsbehörde der Stadt eingereicht. Mit ihrem Aufruf im städtischen Intranet, sich an der Demo zu beteiligen, habe die OB als Amtsträgerin gegen ihre Neutralitätspflicht verstoßen. Auch läge Befangenheit vor, da Eva Weber als Chefin der Verwaltung gleichzeitig auch Chefin der Stadt als Versammlungsbehörde sei, die Regelungen aus dem Versammlungsgesetz umzusetzen habe.
Beide Beschwerden sah die RvS nun als nicht gegeben an.

OB Eva Weber: „Habe als Beamtin auf die Verfassung geschworen“
Auch Oberbürgermeisterin Eva Weber hatte zuvor schon zu den gegen sie erhobenen Vorwürfe gesagt: „Für Demokratie, Menschenwürde und den Rechtsstaat zu demonstrieren sehe ich als meine Pflicht. Sowohl als Bürgerin unseres Landes, als auch als Oberbürgermeisterin und Beamtin, als die ich vor knapp vier Jahren einen Eid auf unsere Verfassung und damit auf genau diese Werte abgelegt habe.“

Trennung der innerstädtischen Zuständigkeiten gegeben
In ihrer Antwort führt die RvS aus, dass keine Befangenheit der Oberbürgermeisterin vorliege – auch wenn die Stadt als Versammlungsbehörde zuständig sei und die OB sich positiv zu dieser Versammlung geäußert habe. Vielmehr sei eine strikte Trennung der innerstädtischen Zuständigkeiten gegeben. Diese Trennung sei notwendig, aber auch ausreichend. Es gäbe viele Fälle, in denen die Stadt zugleich für die Genehmigung zuständig sei und sich andererseits auch zu dem Vorhaben positionieren müsse.

Einsatz für innerstädtischen Zusammenhalt verletzt Neutralität nicht
Auch ihre Neutralitätspflicht als Oberbürgermeisterin der Stadt Augsburg habe Eva Weber nicht verletzt. Die RvS argumentiert, dass die Kundgebung von einem überparteilichen Bündnis veranstaltet wurde, das dem Schutz und der Erhaltung der Menschenrechte verpflichtet sei. Dieses Bündnis sei vor Ort parteiübergreifend nicht nur von politischen, sondern auch von sonstigen gesellschaftlichen Organisationen aus verschiedenen Bereichen der Zivilgesellschaft breit unterstützt worden. Die Propagierung des mit diesem Bündnis bezweckten Ziels, „den innerstädtischen Zusammenhalt und demokratischen Grundkonsens zu bestärken, ohne sich dabei gegen eine bestimmte politische Gruppierung zu wenden, lässt auch keinen Verstoß gegen das für Amtsträger geltende Neutralitätsgebot erkennen.“

OB Eva Weber: „Aufgabe eines jeden gewählten Stadtoberhaupts“
In ihrer Reaktion auf das Schreiben der RvS betont Oberbürgermeisterin Eva Weber: „Ich bin jedenfalls froh, dass die Regierung von Schwaben meine Einschätzung der Angelegenheit teilt. Sich für unsere Demokratie einzusetzen, ist und muss auch stets in der Zukunft Aufgabe und Pflicht eines jeden gewählten Stadtoberhaupts sein.“