Augsburger Sozialticket gilt ab Juni wie Deutschlandticket bundesweit

28.04.2023 09:44 | Pressemitteilungen

Berechtigte können dann für 44 Euro deutschlandweit Regionalverkehr nutzen

  • Umstellung vom Sozialticket auf Deutschlandticket von Stadtrat beschlossen
  • Oberbürgermeisterin Eva Weber: „Erweiterte Möglichkeiten zum bisherigen Sozialticket-Preis“
  • Bezieherinnen und Bezieher des Sozialtickets bekommen Antragsformulare automatisch zugeschickt
  • Neuanträge u.a. in Jobcenter, Bürgerbüros, Bürgerinfo am Rathausplatz und online unter augsburg.de/sozialticket erhältlich

Ab Montag, 1. Mai gilt in Deutschland das Deutschlandticket. Zu einem Preis von 49 Euro im Monat können Bürgerinnen und Bürger damit einen Großteil der öffentlichen Verkehrsmittel nutzen. Das bringt auch Änderungen für alle mit sich, die das Sozialticket der Stadt Augsburg beziehen, das bisher im Stadtgebiet Augsburg gilt (Zonen 10 und 20) und sich an Bezieherinnen und Bezieher bestimmter Sozialleistungen richtet. In seiner gestrigen Sitzung (27. April) hat der Stadtrat entschieden, dass alle Berechtigten des Augsburger Sozialtickets das Abonnement für das Deutschlandticket ab Donnerstag, 1. Juni vergünstigt zu einem monatlichen Eigenanteil von 44 Euro nutzen können.

Oberbürgermeisterin Eva Weber: „Erweiterte Möglichkeiten zum bisherigen Sozialticket-Preis“

Oberbürgermeisterin Eva Weber: „Das neue Deutschlandticket soll die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel günstiger machen. Mit der Neuregelung des Sozialtickets wollen wir verhindern, dass in diesen Zeiten ausgerechnet Menschen mit geringem Einkommen nun mehr zahlen müssen als vorher. Stattdessen sollen alle die erweiterten Möglichkeiten zum bisherigen Preis nutzen können. Mobil zu sein ist ein wichtiger Beitrag zu Teilhabe an der Gesellschaft.“

 

Der Weg zum ermäßigten Deutschlandticket

Berechtigt für das ermäßigte Deutschlandticket sind Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld (SGB II), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Wer das Augsburger Sozialticket schon jetzt nutzt, wird vom Amt für Soziale Leistungen, Senioren und Menschen mit Behinderung (ASL) angeschrieben. Personen, die für die Monate April und/oder Mai einen Bewilligungsbescheid zum Erwerb des Sozialtickets erhalten haben, wird ein Antrag für das neue Sozialticket automatisch zugeschickt.

Das Antragsformular für das Sozialticket ist zudem im Amt für Soziale Leistungen (ASL), im Jobcenter Augsburg-Stadt, den städtischen Bürgerbüros, in der Bürgerinformation am Rathausplatz und über die städtische Homepage unter augsburg.de/sozialticket erhältlich.

Das Antragsformular muss vollständig ausgefüllt und zusammen mit dem Nachweis des Bezugs von Sozialleistungen an das ASL gesendet werden. Nach Prüfung des Antragsformulars werden eine Bewilligung und ein Bestellschein versendet. Mit diesem Bestellschein können Berechtigte dann bei den Stadtwerken Augsburg (swa) das ermäßigte, ab 1. Juni gültige Deutschlandticket bestellen.