Arten-Monitoring zum Schutz der biologischen Vielfalt in Augsburg

23.03.2021 09:36 | Pressemitteilungen

Landesamt für Umwelt bewertet Flächen im Rahmen der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH)

  • Stichproben dokumentieren Erhaltungszustand
  • Keine Auswirkungen für Grundeigentümer und Nutzungsberechtigte
  • Begehung zwischen April 2021 und Oktober 2023

Auch im Augsburger Stadtgebiet befinden sich Flächen zur Kartierung im Rahmen der FFH-Richtlinie. Diese befinden sich zum Beispiel entlang des Höhgrabens oder im Bereich der Lechauen zwischen Königsbrunn und Augsburg.

Diese Probeflächen sollen im Auftrag des Bayerischen Landesamtes für Umwelt von April 2021 bis Oktober 2023 begangen und bewertet werden. Die Untersuchungen haben keinerlei Konsequenzen für die Grundeigentümer oder Nutzungsberechtigten und führen nicht zu Beeinträchtigungen der Flurstücke.

Berichtspflicht der EU-Mitgliedstaaten

Die FFH-Richtlinie hat den Schutz der biologischen Vielfalt in Europa zum Ziel. Dem Erhalt natürlicher Lebensräume sowie wildlebender Tiere und Pflanzen kommt dabei große Bedeutung zu. Nach Artikel 17 der FFH-Richtlinie sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union verpflichtet, alle sechs Jahre (aktueller Berichtszeitraum 2019-2024) einen Bericht an die EU-Kommission zu übermitteln, der Aussagen zum Erhaltungszustand der natürlichen Lebensräume und Arten enthält.

Turnusmäßige Untersuchung von Stichprobenflächen

Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, den Erhaltungszustand der Lebensräume, Tier- und Pflanzenarten in Deutschland über ein Stichprobenverfahren zu ermitteln und zu dokumentieren. Das Monitoring der Insekten-, Pflanzen-, Amphibien- und Reptilienarten erfolgt in Bayern an festen Stichprobenflächen, die jetzt turnusmäßig wieder untersucht werden müssen. Die Probeflächen können sowohl innerhalb als auch außerhalb von FFH-Gebieten liegen.