Stadt untersagt nicht angezeigten pro-russischen Autokorso im Stadtgebiet

26.04.2022 08:53 | Pressemitteilungen

Allgemeinverfügung regelt Vorgehen

  • Umfang und Streckenführung des Korsos unbekannt
  • Keine Sicherung des Straßenverkehrs möglich
  • Gefährdung der öffentlichen Sicherheit

Einen für 1. Mai im Stadtgebiet Augsburg geplanter Autokorso zum Thema „Für Frieden! Nein zum Nazismus!“ wird von der Stadt per Allgemeinverfügung untersagt. Die Versammlung unter freiem Himmel ist nicht ordnungsgemäß angezeigt, sondern wird lediglich in den sozialen Medien bekanntgegeben. Thematisch ist der Aufruf zum Autokorso sowohl in deutscher als auch in russischer Sprache verfasst.

Nähere Angaben zur Versammlung werden nicht gemacht. Weder werden Details zur Streckenführung, Uhrzeit oder zum Start- und Endpunkt genannt, noch wird eine versammlungsleitende Person als Kontakt für Polizei und Verwaltung benannt.

„Gefährdung von Sicherheit und Ordnung“

Vor diesem Hintergrund untersagt die Stadt Augsburg diese nicht angezeigte Versammlung. Ordnungsreferent Frank Pintsch führt dazu aus: „Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit ist in unserem Rechtsstaat ein zentrales Gut. Darauf habe ich vor allem in jüngster Zeit immer wieder hingewiesen. Die Ausübung dieses Grundrechts kann aber nur im Rahmen der Gesetze erfolgen. Eine nicht angezeigte Versammlung stellt einen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz dar. Die beworbene Versammlung „Autokorso – für Frieden – nein zum Nazismus“ wurde bisher bei der Stadt Augsburg nicht angezeigt. Auch mit Blick auf negative Beispiele in anderen Städten geht von einem nicht angezeigten Autokorso ohne erkennbare Versammlungsleitung eine Gefahr aus, die auch die Gefahr von Straftaten mit umfasst. Als Stadt Augsburg wenden wir uns klar gegen ein solches Verhalten, das den Frieden in der Stadt empfindlich stören kann und werden dies in enger Zusammenarbeit mit der Polizei bestmöglich unterbinden.“

Die Allgemeinverfügung wird zum Sonntag, 1. Mai 2022, 0:00 wirksam, ist bis zum Ablauf des 1.05.2022 gültig und ist unter anderem auf www.augsburg.de/amtliche-bekanntmachungen veröffentlicht.