Stadt digitalisiert gesamtes Antragswesen

19.04.2021 11:14 | Pressemitteilungen

Städtische Dienstleistungen werden damit weiter modernisiert

  • Nächste Stufe bei Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes
  • Einreichung von Anträgen bereits per E-Mail und künftig auch online möglich
  • Neues Level bei Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes

Die Digitalisierung und Modernisierung städtisches Dienstleistungen erreicht die nächst höherer Stufe. Künftig können alle Anträge, die ansonsten schriftlich zu stellen sind, auch digital bei der Stadt eingereicht werden. „Wir erweitern damit unsere digitalen Kommunikationsmöglichkeiten mit den Bürgerinnen und Bürgern und steigern das Service-Niveau erheblich“, sagt IT-Referent Frank Pintsch. Auf seinen Anstoß hin wurden sämtliche städtischen Satzungen und das gesamte Stadtrecht durchforstet - also alles, wofür die Kommune rechtlich zuständig ist (eigener Wirkungskreis). Ziel war, die so genannten Schriftformerfordernisse mit digitalen Möglichkeiten zu erweitern.

Anträge und Willenserklärungen digital möglich

Damit kann die Einreichung von Anträgen, die Übermittlung von Anzeigen und Unterlagen, die Abgabe von Angeboten bei Ausschreibungen und alle sonstigen Willenserklärungen künftig auch in digitaler Form erfolgen, soweit gesetzliche Regelungen dem nicht entgegenstehen. Als Beispiele aus der Praxis nennt IT-Referent Frank Pintsch etwa die Nutzung von Quellen des Stadtarchivs, wofür ein schriftlicher Antrag gestellt werden muss. Oder die Aufnahme in eine Kita samt Mitteilung der gewünschten Betreuungszeiten, die beantragt werden muss. Solches kann bei der Stadt Augsburg künftig genauso online erfolgen, wie etwa ein Antrag auf Benutzung stadteigener Gewässer oder auf Gebührenermäßigung bei der Sing- und Musikschule. „Insgesamt hat die Stadt Augsburg alle rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, dass die städtischen Leistungen zukünftig alle online und bereits aktuell per E-Mail erledigt werden können“, sagt IT-Referent Frank Pintsch.

OB Eva Weber: „Ganz wichtiger Schritt“

Mit dieser digitalen Serviceerweiterung erreicht die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) das nächst höhere Level. Oberbürgermeisterin Eva Weber sagt dazu: „Die Digitalisierung der Verwaltung ist ein zentraler Baustein für die Zukunftsfähigkeit unserer Stadt. Sehr viele Bürgerinnen und Bürger nutzen bereits die digitalen Möglichkeiten, dieses gilt es konsequent auszubauen. Dass jetzt unser ganzes Stadtrecht modernisiert wurde, ist ein ganz wichtiger Schritt. So ersparen wir uns allen unnötige Verkehrswege, gewinnen Zeit und sind dabei auch noch effektiv. So möchte ich Dienstleistungen in unserer Stadt haben.“

IT-Referent Frank Pintsch: „Steigerung der Lebensqualität“

Dass die Stadt bei der Digitalisierung auf einem sehr guten Weg ist, zeigt der eindeutige Trend der Nutzungszahlen: „Immer mehr Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen nutzen mit stark wachsender Tendenz unsere digitalen Servicemöglichkeiten, an deren Ausbau und einfacher Bedienung wir intensiv arbeiten. Das begrüße ich sehr, zumal die Chancen der Digitalisierung auch eine Steigerung der Lebensqualität bedeuten. Digitale Leistungen helfen uns, diese barrierefrei, diskriminierungsfrei und niederschwellig für alle zur Verfügung zu stellen, die diese orts- und zeitunabhängig in Anspruch nehmen möchten. Mit der Registermodernisierung ist es möglich, die Leistungen weiter auszubauen und zugleich sicher anzubieten“, fasst IT-Referent Frank Pintsch die jüngste Entwicklung im Bereich der städtischen Digitalisierung zusammen. Nachdem der Ausschuss für Digitalisierung, Organisation und Personal (DOPA) diesem Schritt in der städtischen Digitalisierungsstrategie bereits zugestimmt hat, wird auch vom Stadtrat in dieser Woche ein positives Votum erwartet.