Corona: Das gilt ab Donnerstag
Vollständig Geimpfte und Genesene werden mit negativ getesteten Personen gleichgestellt. Das ist eine der wesentlichen Änderungen in der aktuellen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die ab dem heutigen Donnerstag gelten. Geimpfte und Genesene genießen außerdem ab heute besondere Erleichterungen.
In der Änderungsverordnung zur 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) stellt der Freistaat vollständig Geimpfte und Genesene in vollem Umfang negativ getesteten Personen gleich. Die vom Bund für Geimpfte und Genesene angedachten Erleichterungen von Geboten und Verboten insbesondere im Bereich der Zusammenkünfte, der allgemeinen Kontaktbeschränkung, der Ausgangssperre, der Quarantänepflichten und des Sports werden in Bayern bereits ab dem heutigen Donnerstag, 6. Mai, umgesetzt.
Weitere Änderungen ab Montag
Ab Montag, 10. Mai, greifen weitere Änderungen. Dazu gehört unter anderem, dass für die Regelungen zur Durchführung von Distanz- oder Präsenzunterricht in Bildungseinrichtungen, für die Betriebserlaubnis von Hundeschulen und für die Betreuungsangebote für Schülerinnen und Schüler der Inzidenzschwellenwert von 165 maßgeblich ist. Generell gilt bei inzidenzabhängigen Regelungen, dass Inzidenzschwellenwerte an drei aufeinanderfolgenden Tagen über- oder an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten werden müssen, damit dann ab dem übernächsten darauf folgenden Tag Regelungen in oder außer Kraft gesetzt werden. In beiden Fällen wird die Stadt Augsburg dies jeweils amtlich bekannt machen.