Ausgangssperre in Augsburg ab 9. Dezember

09.12.2020 11:18 | Stadt Augsburg Umwelt & Soziales

Die Infektionszahlen in Augsburg sind zwar tendenziell rückläufig, aber mit aktuell 233 weiterhin sehr hoch. Die Lage in den Krankenhäusern ist weiterhin sehr angespannt: Im Uniklinikum werden aktuell 149 Covid-Patientinnen und -Patienten behandelt – so viele wie nie zuvor. Auch immer mehr Todesfälle werden bestätigt. In Augsburg sind leider bereits 92 Personen verstorben. Ab dem heutigen Mittwoch, 9. Dezember, gilt – entsprechend den neuen Vorgaben der Bayerischen Staatsregierung – im Stadtgebiet Augsburg deshalb eine Ausgangsbeschränkung und eine Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr.


Die Wohnung darf in ganz Bayern nur noch aus triftigen Gründen verlassen werden. Dazu zählen z.B. Ausübung beruflicher Tätigkeiten, Schul- und Kita-Besuche, Versorgungs- und Behördengänge, Sport und Bewegung an der frischen Luft oder die Inanspruchnahme medizinischer Versorgungsleistungen. Die Kontaktbeschränkungen gelten weiterhin. Treffen sind nur von maximal 2 Hausständen mit insgesamt maximal 5 Personen möglich. 

Die nächtliche Ausgangssperre gilt laut der 10. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in bayerischen Hotspots, also in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz über 200. Dazu zählt auch die Stadt Augsburg. Von 21 bis 5 Uhr ist der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung also nicht zulässig. 

In Schulen gilt, zusätzlich zu den aktuellen Maßnahmen in Augsburg, Distanzunterricht ab Jahrgangsstufe 8 und in beruflichen Schulen.

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Die verschärften Maßnahmen gelten, Stand heute, bis 5. Januar. Weitere Verschärfungen sind möglich – bundes- und bayernweit, aber auch lokal, z.B. wenn in Augsburg die Inzidenz wieder über 300 steigen sollte. Laut Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sind Lockerungen möglich, falls die Inzidenz sieben Tage lang unter 200 liegt.  

Weihnachten und Silvester

Vom 23. bis 26. Dezember gilt in ganz Bayern eine gelockerte Kontaktbeschränkung. Während der vier Tage ist das Zusammentreffen im engsten Familien- oder Freundeskreis erlaubt, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt höchstens zehn Personen nicht überschritten wird, unabhängig von der Anzahl der sich treffenden Hausstände. Die zu den Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht.

Für die Zeit ab dem 27. Dezember und damit ausdrücklich auch für Silvester und Neujahr gelten dagegen keine Sonderregelungen.

Besuche in Pflegeheimen und Krankenhäusern

Jeder Bewohner darf von täglich höchstens einer Person besucht werden, die über ein schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus verfügt und dieses auf Verlangen nachweisen muss; die dem Testergebnis zu Grunde liegende Testung mittels eines Antigen-Schnelltests darf höchstens 48 Stunden und mittels eines PCR-Tests darf höchstens drei Tage vor dem Besuch vorgenommen worden sein; der Test muss die jeweils geltenden Anforderungen des Robert Koch-Instituts erfüllen; jeder Besucher hat zu jeder Zeit innerhalb der Einrichtung eine FFP2-Maske zu tragen. In Augsburger Pflegeheimen ist die Besuchszeit in der Regel auf maximal eine Stunde begrenzt.

Rechtsgrundlage für die Maßnahmen sind die 10. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BaylfSMV) und eine angepasste Allgemeinverfügung für die Stadt Augsburg, die beide gestern Abend veröffentlicht wurden.

Über Details informierte Oberbürgermeisterin Eva Weber im Rahmen einer Pressekonferenz – gemeinsam mit Bürgermeisterin und Bildungsreferentin Martina Wild, Sozialreferent Martin Schenkelberg sowie Dr. Thomas Wibmer, stellvertretender Leiter des Gesundheitsamtes Augsburg.

>> Hier können Sie sich das Video der Pressekonferenz ansehen. (je)