Maskenpflicht/Abstandsgebot bei "Corona-Spaziergängen"

30.12.2021 11:06 | Umwelt & Soziales

Teilnehmende von „Corona-Spaziergängen“ müssen in Augsburg untereinander mindestens 1,5 Meter Abstand halten. Ist das nicht möglich, gilt FFP2-Maskenpflicht. So soll friedlicher Meinungsaustausch und Gesundheitsschutz ermöglicht werden. „Gewalt und Übergriffen geben wir keinen Raum", stellt Ordnungsreferent Frank Pintsch klar.

Maskenpflicht: Gilt in Augsburg vom 1. bis 3. Januar für Teilnehmende von Demonstrationszügen, die das Abstandsgebot nicht einhalten. Foto: Ruth Plössel/Stadt Augsburg

Damit bei unangemeldeten „Corona-Spaziergängen“ als Protestform gegen staatliche Corona-Maßnahmen die infektionsschutzrechtlichen notwendigen Standards eingehalten werden, hat die Stadt Augsburg eine Allgemeinverfügung erlassen: Im Stadtgebiet gilt für unangemeldete Demonstrationszüge vom 1. bis 3. Januar das Abstandsgebot. Ist der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht möglich, gilt FFP2-Maskenpflicht.

Die Allgemeinverfügung wurde unter anderem auf augsburg.de/amtliche-bekanntmachungen veröffentlicht. Die Versammlungsleitungen sind verpflichtet, mit Nachdruck auf die Erfüllung dieser Anordnungen hinzuweisen und stehen in der Rechtspflicht zur Umsetzung.  

Bei unangemeldeten Versammlungen ist es Aufgabe der Einsatzkräfte vor Ort, durch geeignete Maßnahmen die öffentliche Sicherheit und Ordnung sicherzustellen. Dazu steht die Ordnungsbehörde der Stadt Augsburg mit der Polizei in einem permanenten, engen Austausch. Ordnungsreferent Frank Pintsch dankt allen Personen, die zu einem friedlichen Miteinander und zur Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger beitragen. „Das Konzept von Polizei und Stadt Augsburg, bei Versammlungen sowohl den prioritären Infektionsschutz – also das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit – als auch die Versammlungs- und Meinungsfreiheit als zentrale Grundrechte zu gewährleisten, ist bisher aufgegangen", so Ordnungsreferent Frank Pintsch weiter.

Gewalt und Übergriffen geben wir keinen Raum. Es ist zudem eine Selbstverständlichkeit, dass sich Versammlungsteilnehmende von jeder Form von Rassismus, Menschenfeindlichkeit, Antisemitismus und Demokratiefeindlichkeit entschieden distanzieren. Die aktuelle Situation in Augsburg zeigt, dass unsere Grundrechte gerade auch in schwierigen Zeiten aktiv gelebt werden können. Unsere Demokratie und staatliche Ordnung bewähren sich und zeigen sich als stark. Wir tun alles, damit dies in den kommenden Tagen auch so bleibt. Klar ist aber auch, dass Personen, die sich nicht an die Mindestregeln unseres demokratischen Miteinanders halten, mit Sanktionen rechnen müssen“, sagt Ordnungsreferent Frank Pintsch. Demnach kann bei Verstößen gegen die Auflagen ein Bußgeld bis zu 3.000 Euro erfolgen.

Mehr Informationen rund um das Coronavirus: augsburg.de/coronavirus

(je, pm)