Kommunale Wärmeplanung

Der kommunale Wärmeplan ist die stadtweite Grundlage für klimafreundliches und günstiges Heizen bis 2040. Er zeigt, wie die künftige Wärmeversorgung in Augsburg aussehen kann und welche Möglichkeiten beim Heizungstausch in den jeweiligen Stadtgebieten in Betracht kommen können. 

Jetzt hat Augsburg einen Wärmeplan

Der Wärmeplan wurde am 18.6.2026 durch den Stadtrat beschlossen.

  • Der Abschlussbericht mit Maßnahmenkatalog, eine Präsentation sowie die Karte „Voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete“ sind unter „Downloads“ aufrufbar.
  • Zahlreiche weitere Kartendarstellungen sowie neue Angebote für Bürgerinnen und Bürger sind ab 23. Juni auf der städtischen Beteiligungsseite machmit.augsburg.de/waermeplanung zu finden. 
  • Die Integration der Kartendarstellungen ins städtische Geoportal ist in Vorbereitung. 

Der Wärmeplan bietet Eigentümerinnen und Eigentümern damit Orientierung und eröffnet flexible Entscheidungsoptionen bei der Wärmeversorgung, ohne verbindliche Vorgaben zu machen. Zugleich ist der Wärmeplan das strategische Konzept und Planungsinstrument, um die Wärmewende im gesamtstädtischen Kontext bis zum Jahr 2040 zu erreichen. Grundlage ist das Wärmeplanungsgesetz, das für alle Kommunen vorschreibt, einen Wärmeplan zu erarbeiten.


Der Wärmeplan basiert auf den Vorgaben des derzeit gültigen Gebäudeenergiegesetz (GEG): Es sieht vor, dass neu eingebaute Heizungen mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. In Bezug auf einen Heizungstausch in einem bestehenden Gebäude wurde das Inkrafttreten dieser Regelung auf den 1. November 2026 verschoben.

Hintergrund: Im Mai 2026 hat die Bundesregierung den Entwurf für ein Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen. Dieses Gesetz soll das GEG ersetzen und die Anforderungen beim Einbau neuer Heizungen senken. Wann und mit welchen Anforderungen das GModG in Kraft treten wird, ist noch offen.

Ob GEG oder GModG: Welches Heizungssystem vorteilhaft ist, muss für das jeweilige Gebäude - im Rahmen der gesetzlichen Rahmenbedingungen - individuell betrachtet werden. Die Stadt Augsburg bietet hierzu kostenlose, unabhängige Einstiegs- und Impulsberatungen an. Nähere Informationen und Anmeldemöglichkeiten unter augsburg.de/energieberatung und augsburg.de/solaroffensive


Das bietet der kommunale Wärmeplan

Der Wärmeplan zeigt,

  • in welchen Gebieten eine Anschlussmöglichkeit an ein Wärmenetz wahrscheinlich ist 
  • in welchen Gebieten voraussichtlich nur dezentrale Lösungen (z.B. Wärmepumpen, Biomasse-Heizungen, Gebäudenetze) in Betracht kommen stehen
  • wie eine klimaneutrale Wärmeversorgung für das gesamte Stadtgebiet bis spätestens 2040 aussehen kann
  • welche Maßnahmen geeignet sind, um dieses Ziel zu erreichen.

Er bietet damit

  • eine unverbindliche Orientierung für Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer, Planer, Energieberatende und alle mit Interesse an der Umstellung auf klimafreundliche Heizsysteme
  • ein strategisches Konzept zur erfolgreichen Wärmewende für Stadtverwaltung und Stadtpolitik.

Die wichtigsten Ergebnisse des Wärmeplans

In Augsburg gibt es knapp 42.000 Gebäude mit Wärmebedarf. Der Bedarf an Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme beträgt insgesamt rund 3.100 Millionen Kilowattstunden ( kWh) bzw. 3.100 Gigawattstunden (GWh) und wird noch zu knapp 90 % durch fossile Energieträger gedeckt. An das bestehende Fernwärmenetz und einige kleinere Wärmenetze sind 10 % der Gebäude angeschlossen. Im Fernwärmenetz liegt der Anteil erneuerbarer Energien (einschließlich. unvermeidbarer Abwärme aus der Abfallverwertungsanlage Augsburg) bereits bei über 40 %. Insgesamt verursacht die Wärmeversorgung mehr als 40 % der Treibhausgas-Emissionen Augsburgs


Für den Wärmeplan wurden auch die im Stadtgebiet verfügbaren erneuerbaren Wärmepotenziale erfasst. Das mit aktueller Technologie nutzbare Potenzial an Wärme aus Grundwasser, Fließgewässern, Abwasser, Boden, Solarthermie, Luft, Biomasse und Abwärme liegt bei etwa 15.000 GWh. Dieses Potenzial ist also gut dreimal so hoch wie der Bedarf an Wärme in Augsburg. Welche Potenziale sich wirtschaftlich und praktisch nutzen lassen, muss in projekt- oder standortbezogenen Machbarkeitsstudien und Detailplanungen näher untersucht werden.

Bis 2040 kann der Wärmebedarf um etwa 1/3 sinken

Wie sich der Wärmebedarf in den Jahren bis 2040 entwickeln kann, wurde anhand von zwei Szenarien (Basis- und Klimaschutzszenario) abgeschätzt. Durch die energetische Sanierung der Gebäude, Effizienzgewinne bei der Bereitstellung von Prozesswärme für Industrie und Gewerbe und andere Entwicklungen wie die zunehmend milderen Winter sinkt der Wärmebedarf in den Szenarien um 29 % bzw. 35 %.


In Gebieten mit einer hohen Dichte an Wärmeverbrauchern ist die Nachverdichtung, die Erweiterung oder der Neubau von Wärmenetzen, insbesondere von Fernwärme, realistisch. Für Gebäude in diesen Gebieten besteht dann die Aussicht (aber keine Verpflichtung), sich an ein Wärmenetz anschließen zu können. In anderen Gebieten werden voraussichtlich nur dezentrale, individuelle Heizungslösungen zur Verfügung stehen. Dazu zählen Wärmepumpen, Biomasseheizungen und Solarthermie-Anlagen; auch nachbarschaftliche Heizungslösungen (sog. Gebäudenetze) sind mögliche Lösungen.

Grüne Gase (Biogas und Wasserstoff) sind laut den durchgeführten Berechnungen in keinen Teilgebieten Augsburgs die favorisierte Lösung, da sie voraussichtlich nur zu hohen Preisen verfügbar sein werden.

Durch die Verringerung des Wärmebedarfs und die Umstellung auf erneuerbare Wärmequellen sinken in den Szenarien des Wärmeplans die Treibhausgas-Emissionen von 826.000 Tonnen im Jahr 2024 auf 50.000 Tonnen im Jahr 2040. Ganz auf Null gehen die Emissionen nicht zurück, weil auch bei der Bereitstellung oder Nutzung erneuerbarer Energien Emissionen entstehen, z. B. Strom zum Antrieb von Wärmepumpen. 


Die Umsetzungsstrategie enthält einen Maßnahmenkatalog mit insgesamt 23 Maßnahmensteckbriefen. Die Maßnahmen sind sieben Clustern zugeordnet:



Wie geht es mit dem kommunalen Wärmeplan weiter?

Der Wärmeplan muss laut Wärmeplanungsgesetz spätestens alle fünf Jahre aktualisiert werden. Dadurch kann berücksichtigt werden, wie sich gesetzliche Rahmenbedingungen, Energiepreise, Investitionskosten, Heizungstechnologien, nutzbare Wärmepotenziale und andere Faktoren entwickeln, aber auch, wie zügig die Umstellung der Wärmeversorgung in der Praxis vorankommt.[AR1] 

Für den Erfolg der Wärmewende kommt es entscheidend darauf an, wie der Wärmeplan gemeinsam mit den verschiedenen Akteuren und Betroffenen umgesetzt wird. Die Stadt Augsburg arbeitet daher an Informations-, Beratungs- und Kooperationsangeboten, die Gebäudeeigentümer beim Wechsel auf klimafreundliche Heizungslösungen unterstützen.

Zur interaktiven Karte (ab 23.6.)


Dezentrales Wärmeversorgungsgebiet:

  • Die Voraussetzungen zum Aufbau eines Wärmenetzes sind eher ungünstig.
  • Für die Wärmeversorgung kommen voraussichtlich nur individuelle, dezentrale Heizungssysteme in Frage: z. B. Wärmepumpe, Solarthermie-Anlage, Biomasse-Heizung, Hybrid-Heizung, evtl. auch gemeinsam mit Nachbarn
  • Ein frühzeitiger Umstieg kann sich lohnen: attraktive Förderprogramme und mehr Unabhängigkeit von Energie-Importen

Wärmenetzgebiet:

  • Die Möglichkeit zum Anschluss an ein Wärmenetz ist absehbar.
  • Es besteht aber keine Garantie auf Anschluss ans Wärmenetz. 
  • Der Einbau einer dezentralen Wärmeversorgung kann dennoch überlegenswert sein: meist kurzfristig verfügbar und langfristig oft kostengünstiger.

Egal, in welchem Gebiet:

  • Das Heizungssystem kann im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben frei gewählt werden.
  • Aus der Zuordnung zu einem Gebiet ergibt sich kein Anspruch auf die Nutzung einer bestimmten Heizungslösung.
  • Allen Interessierten steht das unabhängige Energieberatungsangebot der Stadt Augsburg zur Verfügung.


Beratungsangebote zur Wärmewende

Klimaschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Das heißt auch, dass Sie nicht als „Einzelkämpfer“ unterwegs sein müssen. Hier finden Sie die Beratungsangebote der Stadt Augsburg. 

Individuell, kostenfrei und unabhängig: Die Stadt Augsburg berät Bürgerinnen und Bürger in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Bayern zu den Themen Energie sparen, regenerative Energie sowie energetische Modernisierung. Zusätzlich berät das Umweltamt neben den genannten Themen zu Hitzeschutzmaßnahmen am Gebäude (sommerlicher Wärmeschutz) und Wärmeplanung. 

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Mehr Platz für die Sonne: Augsburgs Dächer bieten beste Voraussetzungen für die Nutzung von Solarenergie. Wer von diesem Potenzial für die eigenen vier Wänden profitieren möchte, dem bietet die Stadt Augsburg im Rahmen der Solaroffensive Beratungen, Veranstaltungen und Infomaterial. 

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Die Energiekarawane zieht seit 2014 als aufsuchende Energieberatung durch Augsburg. Energieberatende der Energiekarawane bieten den Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern in einem festgelegten Quartier kostenfreie Energieberatung direkt am Gebäude an. 

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Das Umweltamt bietet Vorträge und Themenabende zu Themen der Energie- und Wärmewende an. Die Veranstaltungen finden online oder vor Ort statt und sind in aller Regel kostenfrei nutzbar.


FAQs - Häufig gestellte Fragen

Allgemeines

Ein Wärmeplan ist ein strategisches Planungsinstrument, das aufzeigt, wie die bestehende Wärmeversorgung im gesamten Stadtgebiet auf erneuerbare Energien umgestellt werden kann. Für Eigentümerinnen und Eigentümer liefert er Empfehlungen und Orientierungshilfe auf Ebene von Gebieten und sog. Baublöcken (also meist von Straßen umgrenzte Gebäudegruppen), aber nicht für das einzelne Gebäude.


Die Wärmeversorgung hat mit über 40 % den größten Anteil an den Treibhausgas-Emissionen in Deutschland. Im Wärmeplanungsgesetz wurde daher festgelegt, dass für alle Kommunen Wärmepläne erstellt werden müsse[AR1] n. Die Wärmepläane dienen als strategisches Konzept, um eine klimafreundliche und günstige Wärmeversorgung bis spätestens 2045 zu erreichen.

 


Die Veröffentlichung des Wärmeplans hat keine verbindlichen Auswirkungen. Er begründet weder Rechte noch Pflichten.


Die kommunale Wärmeplanung muss laut Wärmeplanungsgesetz bis 2045 spätestens alle fünf Jahre überprüft und aktualisiert werden. 

Das Umweltamt strebt eine erste Aktualisierung bereits zeitnah nach der ersten Veröffentlichung des Wärmeplans an, da Veränderungen wichtiger Rahmenbedingungen absehbar sind (insbesondere Gebäudeenergiegesetz, Umsetzung EU-Erdgasbinnenmarktrichtlinie, Transformationsplan Fernwärme der Stadtwerke). Diese Aktualisierung bietet auch die Gelegenheit zu inhaltlichen Vertiefungen und Erweiterungen, z. B. zum Thema Kälteversorgung.

 


Der kommunale Wärmeplan schränkt diese Möglichkeiten in keiner Weise ein. Einige dezentrale Versorgungsgebiete sind im Wärmeplan bereits als Gebiete mit hoher Wärmeliniendichte hervorgehoben und bieten in dieser Hinsicht vergleichsweise gute Voraussetzungen für den Bau von kleinen Wärmenetzen oder von Gebäudenetzen.


Auswirkungen auf Bürgerinnen und Bürgern

Es ergeben sich keine Änderungen. Für Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer gilt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bzw. das künftige Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Die Bundesregierung strebt an, dass das GModG im Herbst 2026 in Kraft tritt.


Nein, der Wärmeplan macht keine Vorgaben. Er begründet keinerlei Rechte oder Pflichten. Das bedeutet insbesondere:

  • Der Wärmeplan schreibt keinen Heizungstausch vor.
  • Gebäudeeigentümer werden durch den Wärmeplan nicht verpflichtet, ihr Gebäude an ein Wärmenetz anzuschließen.
  • Gebäudeeigentümer haben keinen Anspruch auf Anschluss an ein Wärmenetz.
  • Die Stadt Augsburg ist nicht verpflichtet, Investoren oder Betreiber für Bau und Betrieb von Wärmenetzen zu finden.

Für individuelle, auf das jeweilige Gebäude bezogene Informationen bietet die Stadt Augsburg in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale unabhängige, kostenfreie Einstiegs- und Impulsberatungen: augsburg.de/energieberatung und augsburg.de/solaroffensive. Die Ergebnisse des Wärmeplans sind hierfür eine Grundlage. Ein spezielles Beratungspaket für Wohnungseigentümergemeinschaften steht ebenfalls zur Verfügung.

Ein weiterer sinnvoller Schritt kann die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) sein.


Auch ältere Gebäude lassen sich oft ohne größere Sanierungsmaßnahmen durch eine moderne, gut geplante Wärmepumpe beheizen. In einem Haus mit Wärmedämmung oder Fußbodenheizung arbeitet die Wärmepumpe allerdings effizienter und dadurch auf lange Sicht wirtschaftlicher.


Die Stadtwerke betreiben das Fernwärmenetz, planen den Wärmenetzausbau und  berücksichtigen dabei deutlich mehr Faktoren als in der kommunalen Wärmeplanung möglich. Die Karte zur detaillierte Ausbauplanung ist hier zu finden: Wärmenetz-Ausbauplanung (swa).

Allerdings ist auch diese Planung unverbindlich. Verbindlichkeit ergibt sich erst durch einen Wärmeliefervertrag mit den Stadtwerken oder einem anderen Wärmenetzbetreiber. Eine entsprechende Anfrage kann direkt auf der oben verlinkten Seite gestellt werden.


Für Mieterinnen und Mieter bietet der Wärmeplan eine Grundlage, um bei ihrem Vermieter oder Hauseigentümer anzufragen, wie das Gebäude künftig beheizt werden soll. Gut zu wissen: Für Wohnungseigentümergemeinschaften bietet die Stadt Augsburg in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale ein spezielles Beratungspaket an. Es umfasst ein bis zwei Onlinetermine, eine Vor-Ort-Beratung und auf Wunsch die Vorstellung der Ergebnisse in der WEG-Versammlung.


Versorgungssicherheit und Zukunft von Gas- und Stromnetzen

Nach den derzeit geltenden Gesetzen muss die Wärmeversorgung ab dem Jahr 2045 vollständig durch erneuerbare Energien erfolgen. Spätestens dann endet die Versorgung mit Erdgas. Das Gasnetz wird schrittweise stillgelegt oder auf grüne Gase (Biogas, regenerativ erzeugter Wasserstoff) umgestellt. Gesetzliche Rahmenbedingungen, z.B. zur Mindestfrist vor dem Ende der Belieferung von Haushalten mit Erdgas, sind in Vorbereitung.


Die Stadtwerke planen das Stromnetz auf Basis zukünftiger Bedarfe und zusätzlicher Belastungen, etwa durch Wärmepumpen, Elektroautos und Photovoltaikanlagen. Entsprechend wird das Netz verstärkt und ausgebaut.


Zuletzt aktualisiert am: 19.06.2026