Inklusion in Augsburg

Inklusion bedeutet selbstverständlich dazu gehören, mitreden und mitgestalten. Alle sollen selbstbestimmt und voll wirksam an der Gesellschaft teilhaben können, in ihrer Unterschiedlichkeit akzeptiert sein und die gleichen Chancen haben.


Begriffsbestimmung

Inklusion

Inklusion bedeutet selbstverständlich dazu gehören, mitreden und mitgestalten. Sie fordert die Teilhabe aller Menschen an der Gesellschaft in größtmöglicher Selbstbestimmung und Eigenverantwortung.

Damit vollzieht sich ein radikaler Paradigmenwechsel, der eine andere Sichtweise auf Behinderung beinhaltet: Nicht mehr die Behinderung steht im Mittelpunkt („ein Mensch ist behindert“), sondern die Teilhabebarrieren, die es zu beseitigen gilt („ein Mensch wird behindert“).

Unabhängig von der Art der Beeinträchtigung oder Behinderung eines Menschen muss niemand „inkludiert“ oder „integriert“ werden, weil jeder Mensch selbstverständlich dazu gehört und ein Teil des Ganzen ist.

Die zentralen Themen der Inklusion sind Leben, Lernen, Wohnen, Arbeiten und Freizeit. Dies sind Lebensthemen, die Menschen mit Behinderungen und Menschen ohne Behinderungen gleichermaßen beschäftigen und von ihnen möglichst selbstbestimmt gestaltet werden wollen.

Barrierefreiheit

Barrierefreiheit berücksichtigt Bedürfnisse, die mit einer körperlichen Behinderung, mit Sinnesbeeinträchtigungen, mit seelischen und kognitiv-geistigen Behinderungen einhergehen.

Dem folgt auch §4 des Behindertengleichstellungsgesetzes mit seiner Definition von Barrierefreiheit: „Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.“ (Quelle: Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz, BGG) vom 27. April 2002, zuletzt geändert am 10. Juli 2018).


Wichtige Schritte im Inklusionsprozess

Gründung des Behindertenbeirats 1996

Der Stadt Augsburg waren die Belange der Menschen mit Behinderungen stets ein wichtiges Anliegen. Mit der Gründung des Behindertenbeirats 1996 bekamen die Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen eine Plattform und ein Selbstvertretungsorgan, um besser an der Stadtgesellschaft mitwirken und sie effektiver mitgestalten zu können.

Der Behindertenbeirat setzt sich aus Betroffenen (unmittelbar selbst oder als Angehörige), Verbandsvertretern und Elterninitiativen zusammen, die in ehrenamtlicher Arbeit Stellungnahmen zu städtischen Vorhaben abgeben oder auch von sich aus Anträge stellen und Vorschläge einreichen.

Mindestens einmal jährlich findet eine Versammlung der Augsburger Bürgerinnen und Bürger mit Behinderung statt, bei der alle Teilnehmenden rede- und abstimmungsberechtigt sind, die einen Grad der Behinderung von mindestens 50 haben oder gleichgestellt sind. Alle vier Jahre wählt diese Versammlung den Behindertenbeirat.

Alle Betroffenen können sich mit ihren Anliegen an den Behindertenbeirat wenden und Anträge stellen.

UN-Behindertenrechtskonvention 2009

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, kurz UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) präzisiert in 50 Artikeln die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Die UN-BRK wurde 2006 von den Vereinten Nationen beschlossen und ist 2008 in Kraft getreten. Nachdem die Bundesrepublik Deutschland die UN-BRK im Jahr 2009 ratifiziert hat, wurde auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene begonnen, Aktionspläne Inklusion zu erstellen, um die UN-BRK schrittweise umzusetzen.

Laut Artikel 1 UN-BRK zählen „Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können“ zu den Menschen mit Behinderungen.

Dies zielt darauf ab, dass die Gesellschaft den Menschen mit Behinderungen durch die Beseitigung vorhandener Barrieren die Teilhabe an der Gemeinschaft ermöglichen muss.

Die allgemeinen Grundsätze des Übereinkommens sind in Artikel 3 UN-BRK festgelegt.

Sie beinhalten:

  1. die Achtung der dem Menschen innewohnenden Würde, seiner individuellen Autonomie, einschließlich der Freiheit, eigene Entscheidungen zu treffen, sowie seiner Unabhängigkeit;
  2. die Nichtdiskriminierung;
  3. die volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und Einbeziehung in die Gesellschaft;
  4. die Achtung vor der Unterschiedlichkeit von Menschen mit Behinderungen und die Akzeptanz dieser Menschen als Teil der menschlichen Vielfalt und der Menschheit;
  5. die Chancengleichheit;
  6. die Zugänglichkeit;
  7. die Gleichberechtigung von Mann und Frau;
  8. die Achtung vor den sich entwickelnden Fähigkeiten von Kindern mit Behinderungen und die Achtung ihres Rechts auf Wahrung ihrer Identität.

Diesen Grundsätzen hat sich auch die Stadt Augsburg verpflichtet und trägt durch die Umsetzung des Aktionsplans Inklusion dazu bei, dass Menschen mit Behinderungen ihre Rechte besser wahrnehmen können.

Durchführung von Fachtagen 2011 und 2013

An zwei Fachtagen hat sich die Stadt Augsburg verstärkt mit dem Thema Inklusion und Teilhabe auseinandergesetzt und sich auf den Weg zu einer inklusiven Stadt gemacht:

Fachtag 2011: „Wir mittendrin – Augsburg auf dem Weg zur barrierefreien Stadt“

Fachtag 2013 „Inklusion braucht Kommunikation! Mitreden und verstehen!“

Beschluss des ersten Aktionsplans Inklusion für die Stadt Augsburg 2019

Der Startschuss für die Erstellung des Aktionsplans Inklusion für die Stadt Augsburg fiel mit dem einstimmigen Beschluss des Jugend-, Sozial- und Wohnungsausschusses im April 2014, einen Teilhabeplan zu erstellen (Drucksache 14/01589).

Im Oktober 2014 wurde der Beraterkreis Inklusion gegründet, in dem sich Teilnehmende aus Politik, Verwaltung, Interessenvertretungen, Selbsthilfeorganisationen, Fachverbänden der Behindertenarbeit und Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen als Experten in eigener Sache engagierten. Sie brachten ihr fachliches Knowhow, ihr regionales Expertenwissen und ihre eigenen Erfahrungen ein.

Die Aufgabe des Beraterkreises Inklusion war die fachliche Beratung der Verwaltung und die konkrete Mitwirkung bei der Erstellung des Aktionsplans Inklusion.

Um den Inklusionsprozess in Augsburg nachhaltig zu unterstützen, zu stärken und weiter zu entwickeln wurde die Fachstelle Inklusion geschaffen und hat im Juli 2016 ihre Arbeit aufgenommen.

Die Stadt Augsburg hat viele unterschiedliche Gruppen durch unterschiedliche Angebote am Aktionsplan Inklusion beteiligt. Die Ergebnisse der 2017 breit angelegten Bürgerbeteiligung „Gemeinsam dazu gehören – Bürgerbeteiligung Inklusion“ mit Bürgerwerkstatt und Befragungen flossen ebenso in den Aktionsplan Inklusion ein, wie auch die Ergebnisse der Arbeitsgruppen des Beraterkreises Inklusion, die Rückmeldungen der städtischen Referate, des Fachausschusses Behindertenarbeit der Arbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege, sowie des Behindertenbeirats und des Seniorenbeirats.

Der Aktionsplan Inklusion für die Stadt Augsburg wurde schließlich im März 2019 durch den Stadtrat und den Jugend-, Sozial- und Wohnungsausschuss in den vorliegenden Fassungen einstimmig beschlossen (Drucksache 19/02839) und bei einem Festakt im Botanischen Garten im Mai 2019 der Öffentlichkeit vorgestellt.

Der Fachausschuss Inklusion der Arbeitsgemeinschaft öffentliche und freie Wohlfahrtspflege hat sich als Nachfolgegremium des Beraterkreises Inklusion im Frühjahr 2020 konstituiert und begleitet seither den Inklusionsprozess in Augsburg. Die Teilnehmenden wirken mit an der Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen und zu gegebener Zeit an einer Fortschreibung des Aktionsplans Inklusion zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.

Nähere Informationen zur Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen finden Sie hier


Beteiligungsangebote

Gemeinsam dazu gehören – Bürgerbeteiligung Inklusion

Im Herbst 2017 konnten Augsburgerinnen und Augsburger mit und ohne Behinderungen sowohl bei einer Bürgerwerkstatt im Kongress am Park als auch bei einer Befragung ihre Kritikpunkte, Anregungen und Wünsche äußern.

Die Ergebnisse der Bürgerwerkstatt finden Sie hier

Die Ergebnisse der Befragung sind in der Langfassung des Aktionsplans Inklusion für die Stadt Augsburg ab Seite 29 zu finden.

Mitwirkungsmöglichkeiten aktuell

Sie möchten gerne mitwirken bei der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Aktionsplan Inklusion? Sie haben Anregungen, Wünsche oder auch Kritikpunkte zum Aktionsplan Inklusion oder zu den Maßnahmen? Dann schreiben Sie gerne eine Mail an fachstelle-inklusion@augsburg.de.

Oder rufen Sie an: Fachstelle Inklusion, Andrea Bayer, Tel. 0821 324 4329 oder Chantal Matthews, Tel. 0821 324 4328

Dann können wir die Möglichkeiten besprechen, die sich bieten. Wir freuen uns auf Sie!

Logo Augsburg Inklusiv

Mit der Erstellung des Aktionsplans Inklusion für die Stadt Augsburg wurde auch ein Logo entwickelt, das für Inklusion in Augsburg steht.

Die bunten Fäden sind ein Sinnbild für die Vielfalt der Menschen mit ihren persönlichen Eigenschaften und individuellen Bedürfnissen. Die für Augsburg typische Form stellt die Stadtgesellschaft dar, die getragen wird von inklusiven Werten, ausgedrückt durch den Kreisbogen. Das Logo ist ein unverwechselbares Erkennungszeichen und kann mit Genehmigung der Stadt Augsburg verwendet werden.

Nähere Informationen erteilt die Fachstelle Inklusion.