Trinkwasserschutz – Wasserqualität im Blick
Quellfrisches Trinkwasser genießen – dank kontrollierter Wasserqualität: Mit der Überprüfung von Trinkwasser, Bädern und Seen übernimmt das Sachgebiet Hygiene & Gesundheitsaufsicht im Gesundheitsamt wichtige Aufgaben.
Im Bereich der Stadt Augsburg fördern die Stadtwerke aus zahlreichen Brunnen unbehandeltes Trinkwasser für rund 300.000 Menschen. Um das Wasser vor Verunreinigungen zu schützen, wurden mehrere Trinkwasserschutzgebiete eingerichtet, die wiederum in Schutzzonen unterteilt sind. In Verordnungen ist festgelegt, was hier erlaubt und was verboten ist.
Augsburgs Trinkwasser ist gesund
Aus den Wasserhähnen der Stadt Augsburg fließt quellfrisches und naturbelassenes Trinkwasser. Aufbereitungen mit Chlor sind nicht nötig. Zertifizierte Labore entnehmen ständig Proben und garantieren so die hohe Qualität. Augsburgs Trinkwasser gilt als eines der Besten in Europa:
Es erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen, die Grenzwerte der Trinkwasserversorgung werden bei allen Stoffen deutlich unterschritten. Sollten Proben trotzdem auffällig sein, ordnet das Gesundheitsamt entsprechende Maßnahmen an.
Auch Beschwerden nimmt das Sachgebiet Hygiene & Gesundheitsaufsicht entgegen. Melden Bürger Unregelmäßigkeiten, sei es, weil das Trinkwasser auffällig getrübt ist, seltsam riecht oder komisch schmeckt, geht das Gesundheitsamt der Ursache auf den Grund.
Hausinstallationssysteme werden ebenfalls kontrolliert: Das Gesundheitsamt stellt sicher, dass im Fall einer auffälligen Legionellen Kontamination die erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung dieser ergriffen werden. Über die Legionellenuntersuchung und die neue Trinkwasserverordnung informiert das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.
Melde- und Anzeigepflichten
Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in Deutschland regelt die Pflichten für Betreiber von Wasseranlagen, insbesondere in Bezug auf die Sicherstellung einer einwandfreien Trinkwasserqualität.
Die entsprechenden Formulare stehen unter „Online-Formulare“ zur Verfügung.
Nichttrinkwasseranlagen
Eine Nichttrinkwasseranlage ist eine Anlage, aus der Wasser entnommen wird bzw. die Wasser führt, das nicht für Trinkwasserzwecke bestimmt ist.
Das Wasser aus diesen Anlagen kann z.B. für Toilettenspülungen oder zur Gartenbewässerung genutzt werden.
Regen- und Grauwassernutzungsanlagen, -zisternen und Kühlwasserkreisläufe in der Industrie gelten als Nichttrinkwasseranlagen.
Die Errichtung oder Stilllegung einer solchen Anlage muss gem. § 12 TrinkwV beim Gesundheitsamt angezeigt werden.
Wasserversorgungsanlagen
Wer eine Wasserversorgungsanlage bzw. einen Brunnen betreibt, egal ob dadurch viele Personen oder nur der Eigentümer selbst mit Trinkwasser versorgt wird, muss gem. § 11 TrinkwV bestimmte Vorgänge dem Gesundheitsamt melden. Dazu gehören:
- Errichtung der Anlage
- (Wieder-)Inbetriebnahme
- wesentliche Änderungen an Trinkwasserführenden Teilen
- Eigentums- oder Nutzungswechsel
- Stilllegung der Anlage oder einzelner Teile.
Gleiches gilt auch für den Betrieb einer mobilen oder zeitweiligen Wasserversorgungsanlage. Darunter fallen z.B. Trinkwasserinstallationen, die für Märkte und Veranstaltungen aufgebaut oder auf Fahrzeugen installiert werden.
Trinkwasserleitungen aus Blei
Stellt ein Wasserversorgungsunternehmen oder ein Installationsunternehmen fest, dass in einer Installation Trinkwasserleitungen aus dem Werkstoff Blei vorhanden sind, so ist dies gem. § 17 TrinkwV dem Gesundheitsamt anzuzeigen.