Gutachten und Zeugnisse – amtsärztlicher Dienst im Gesundheitsamt

Im Gesundheitsamt der Stadt Augsburg werden die gesetzlich vorgeschriebenen amtsärztlichen Gutachten und Zeugnisse im Auftrag von Behörden oder vergleichbaren Einrichtungen, entsprechend der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit erstellt.

Wer ein derartiges amtsärztliches Gutachten benötigt, kann im Gesundheitsamt einen Termin vereinbaren. Geprüft werden unter anderem:

  • die gesundheitlichen Voraussetzungen für bestimmte Einstellungen (Beamter auf Widerruf, Probe, Lebenszeit),
  • die Dienst- oder Arbeitsfähigkeit,
  • eventuelle Dienstunfallfolgen,
  • die Prüfungsfähigkeit (wenn in einer Prüfungsordnung das amtsärztliche Zeugnis im Krankheitsfall rechtlich vorgeschrieben ist),
  • die Notwendigkeit einer Kur, etc.

Die Zeugnisse und Gutachten werden nach Erhebung der Krankheitsvorgeschichte und anhand einer ärztlicher Untersuchung erstellt.

Zur Untersuchung sind mitzubringen: der Personalausweis, der Untersuchungsauftrag bzw. die Rechtsgrundlage für die Erstellung des Zeugnisses, Gebühren (falls das Gesundheitsamt nicht direkt mit dem Auftraggeber abrechnet), alle verfügbaren ärztlichen Unterlagen (Behandlungsberichte, Laborbefunde, etc.) sowie Bescheide vom Versorgungsamt oder Versicherungen.