Fotos: Ruth Plössel, Reinhard Strobl/Stadt Augsburg

Erinnerung an die Opfer des NS-Regimes in Augsburg

1. Der „Augsburger Weg der Erinnerung“

Die Stadt Augsburg hat es sich zum Anliegen gemacht, das Gedenken an die Opfer des NS-Unrechtsregimes durch individuelle, dezentrale und bürgerschaftlich initiierte Erinnerungszeichen im öffentlichen Raum zu fördern. Erinnert werden soll an alle Opfergruppen, unabhängig von deren politischer, weltanschaulicher, religiöser und sexueller Orientierung, sozialer Stellung oder ethnischer Herkunft. 
Unter Beteiligung von Vertretern der Opfergruppen, verschiedener bürgerschaftlicher Initiativen, der im Stadtrat vertretenen Parteien, von Vertretern der Stadt Augsburg sowie zahlreichen engagierten Einzelpersonen, wurde ein erinnerungskulturelles Konzept – der „Augsburger Weg der Erinnerung“ – erarbeitet und dessen Umsetzung im März 2016 vom Stadtrat beschlossen. Der „Augsburger Weg“ soll für alle Opfergruppen eine würdige Form des Gedenkens ermöglichen. Er sieht im Wesentlichen zwei Formen des individuellen Opfergedenkens im öffentlichen Raum vor, zwischen denen die Angehörigen bzw. Fürsprecher von Augsburger Opfern des NS-Regimes wählen können:

Die von Gunter Demnig kreierten „Stolpersteine“ in Straßen oder auf Bürgersteigen vor Gebäuden, in denen NS-Opfer zuletzt aus freiem Entschluss gewohnt haben. (www.stolpersteine.eu)

Nach einem einheitlichen, künstlerischen Gestaltungsprinzip konzipierte „Erinnerungsbänder“, die an Laternensäulen, Verkehrszeichenträgern oder neu gesetzten Pfosten angebracht werden und sich in größtmöglicher Nähe zum letzten freiwillig gewählten Wohnort des jeweiligen Opfers befinden.

Als Ansprechpartner für weitere Informationen zu den jeweiligen Gedenkzeichen stehen der Initiativkreis Stolpersteine für Augsburg und Umgebung (www.stolpersteine-augsburg.de) beziehungsweise (für die Erinnerungsbänder) die ErinnerungsWerkstatt Augsburg (www.erinnerungswerkstatt-augsburg.de) zur Verfügung.

 

2. Beantragung eines Erinnerungszeichens

Die Initiative zur Ehrung von NS-Opfern soll von der Öffentlichkeit ausgehen. Sowohl Angehörige, Sprecher von Opfergruppen, Vereine, bürgerschaftliche Initiativen als auch Privatpersonen können die Patenschaft für ein Erinnerungszeichen übernehmen.

Erinnerungszeichen können nach den Richtlinien des „Augsburger Wegs“ für alle Personen geschaffen werden, die durch die NS-Verfolgung zu Tode gekommen sind:

a)  in Ghettos, Konzentrationslagern, Haft- und Vernichtungslagern sowie Heil- und Pflegestätten         ermordete und gestorbene Menschen;    

b) durch Verfolgung, Schikane oder Demütigung in den Suizid getriebene Menschen;

c)  auf der Flucht vor den Nationalsozialisten ums Leben gekommene Menschen;

d)  durch die Folgen von Inhaftierung und Zwangsarbeit gestorbene Menschen.

Daneben kommen auch Opfer in Frage, die außerhalb der Jahre der NS-Herrschaft, jedoch eindeutig durch nationalsozialistische Gewalt zu Tode gekommen sind. Über nicht eindeutige Fälle berät der vom Stadtrat berufene, ständige Wissenschaftliche Fachbeirat und gibt eine Empfehlung ab. 
(Vgl. „Augsburger Weg“, Ziffern 5 und 6)

Die notwendigen biographischen Recherchen sollen soweit wie möglich von den Antragsstellern durchgeführt werden. Die Paten tragen ebenfalls die Kosten für die Herstellung und den Unterhalt der jeweiligen Erinnerungszeichen. Im Regelfall sollte für jedes Erinnerungszeichen ein gesonderter schriftlicher Antrag an die Fachstelle für Erinnerungskultur im Kulturamt (Erinnerungskultur(at)augsburg.de) gestellt werden. 

 

3. Welche Informationen werden benötigt?

Folgende Informationen werden benötigt:

  • Die Art des gewünschten Erinnerungszeichens (Stolperstein oder Erinnerungsband).
  • Den für das Erinnerungszeichen vorgesehenen Ort.
  • Den Textvorschlag für das Erinnerungszeichen.

Der Antragsteller sollte außerdem folgende Erklärungen und Nachweise erbringen:

  • Biographische Angaben zur Person des NS-Opfers (insbesondere Geburts- und Todesdatum)
  • Belege für das jeweilige Opferschicksal
  • Den Nachweis, dass es sich bei dem für das Gedenkzeichen veranschlagten Ort um den letzten freiwillig gewählten Wohnort des oder der Opfer handelt
  • Belege dafür, dass keine lebenden Angehörigen des Opfers mehr ermittelt werden konnten oder eine Einverständniserklärung der Angehörigen, dass das Erinnerungszeichen gesetzt werden soll.

Bei den teils sehr komplizierten Recherchen zu Opferbiographie, letztem freiwilligen Wohnort etc. helfen das Stadtarchiv Augsburg (stadtarchiv(at)augsburg.de) und die Fachstelle für Erinnerungskultur im Kulturamt der Stadt Augsburg (erinnerungskultur(at)augsburg.de, Tel. 0821 324-3255) gerne weiter. Letztere steht auch für alle weiteren Fragen zum Antragsverfahren oder zu den Erinnerungszeichen zur Verfügung.   Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die erarbeiteten Opferbiographien in das von der Stadt Augsburg geförderte Online-Gedenkbuch (www.gedenkbuch-augsburg.de) aufzunehmen.