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Wohngeld Plus

Wohnen kostet Geld. Oft zu viel für Personen, die ein geringes Einkommen haben. Deshalb unterstützt der Staat in solchen Fällen finanziell mit dem Wohngeld.

Wichtige Hinweise

Aufgrund des extrem hohen Antragsaufkommens kommt es aktuell zu längeren Bearbeitungszeiten bei der Bearbeitung der Wohngeldanträge.

Wir bitten Sie daher dringend, von Nachfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen (sowohl per E-Mail als auch telefonisch).

Falls Sie bereits über ein Aktenzeichen der Wohngeldbehörde (Wohngeldnummer) verfügen, geben Sie dieses bitte bei jedem Schreiben an.


Wohngeld einfach online beantragen

Nutzen Sie für Ihren Antrag auf Wohngeld oder zur Nachreichung von Unterlagen gerne unser Online-Formular.

Folgende Funktionen bietet der Online-Service:

  • Wohngeld online beantragen
  • Unterlagen für Ihren Wohngeld-Antrag nachreichen
  • Unterlagen direkt über Ihr Smartphone scannen

Ihre Unterlagen und Daten werden gesichert direkt an die Wohngeldstelle übermittelt.


Als grober Anhaltspunkt für Augsburger Bürgerinnen und Bürgern können die folgenden Tabellen herangezogen werden.

Wenn das Brutto-Einkommen die genannten Grenzbeträge übersteigt, gibt es im Regelfall in Augsburg keinen Anspruch auf Wohngeld.

Je nach Einkommensart gelten folgende Richtwerte:

Personen, die aus ihrem Einkommen weder Einkommensteuer noch Kranken- oder Rentenversicherungsbeiträge bezahlen
(z.B. Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld 1)

1 Person

    1.493,00 €

2 Personen

    2.010,00 €

3 Personen

    2.509,00 €

4 Personen

    3.386,00 €

5 Personen

    3.875,00 €

6 Personen

    4.353,00 €

7 Personen

    4.771,00 €

8 Personen

    4.969,00 €

9 Personen

    5.619,00 €

  
Personen, die aus ihrem Einkommen entweder Einkommensteuer oder Krankenversicherungsbeiträge oder Rentenversicherungsbeiträge bezahlen

1 Person

    1.667,00 €

2 Personen

    2.242,00 €

3 Personen

    2.796,00 €

4 Personen

    3.771,00 €

5 Personen

    4.313,00 €

6 Personen

    4.845,00 €

7 Personen

    5.310,00 €

8 Personen

    5.530,00 €

9 Personen

    6.251,00 €

   
Rentnerinnen und Rentner,
die aus ihrem Einkommen Krankenversicherungsbeiträge, aber keine Einkommensteuer bezahlen:

1 Person

    1.667,00 €

2 Personen

    2.242,00 €

3 Personen

    2.796,00 €

4 Personen

    3.771,00 €

5 Personen

    4.313,00 €

6 Personen

    4.845,00 €

7 Personen

    5.310,00 €

8 Personen

    5.530,00 €

9 Personen

    6.251,00 €

   
Rentnerinnen und Rentner,
die aus ihrem Einkommen Einkommensteuer und Krankenversicherungsbeiträge bezahlen:

1 Person

        1.874,00 €

2 Personen

        2.521,00 €

3 Personen

        3.145,00 €

4 Personen

        4.241,00 €

5 Personen

        4.852,00 €

6 Personen

        5.450,00 €

7 Personen

        5.672,00 €

8 Personen

        6.220,00 €

9 Personen

        7.032,00 €

   
Erwerbstätige,
die aus ihrem Einkommen Einkommensteuer und Krankenversicherungsbeiträge, jedoch keine Rentenversicherungsbeiträge bezahlen (z.B. Beamtinnen und Beamte), oder Erwerbstätige, die aus ihrem Einkommen Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge, jedoch keine Einkommensteuer bezahlen:

1 Person

    1.968,00 €

2 Personen

    2.615,00 €

3 Personen

    3.239,00 €

4 Personen

    4.335,00 €

5 Personen

    4.946,00 €

6 Personen

    5.545,00 €

7 Personen

    6.066,00 €

8 Personen

    6.314,00 €

9 Personen

    7.126,00 €

   
Erwerbstätige,
die aus ihrem Einkommen sowohl Einkommensteuer, als auch Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge bezahlen:

1 Person

    2.235,00 €

2 Personen

    2.974,00 €

3 Personen

    3.687,00 €

4 Personen

    4.940,00 €

5 Personen

    5.637,00 €

6 Personen

    6.321,00 €

7 Personen

    6.918,00 €

8 Personen

    7.201,00 €

9 Personen

    8.129,00 €


Wer bisher bereits Wohngeld bezieht, kann für die Zeit ab 1. Januar 2023 höheres Wohngeld erhalten.

Wenn der bisherige Bewilligungszeitraum in das Jahr 2023 hineinreicht, wird das höhere Wohngeld automatisch bewilligt. Es ist kein gesonderter Antrag erforderlich.

Der neue Bewilligungsbescheid mit dem geänderten Wohngeldbetrag für die Zeit von Januar 2023 bis zum Ende des Bewilligungszeitraums wird voraussichtlich im ersten Quartal 2023 verschickt.

Personen, die im Zeitraum vom 1. September 2022 bis 31. Dezember 2022 für mindestens einen Monat Wohngeld bezogen haben, erhalten voraussichtlich im Januar 2023 den sogenannten Heizkostenzuschuss 2 ausbezahlt.

Die Auszahlung dieses Zuschusses erfolgt automatisch. Eine Antragstellung ist nicht erforderlich.

Die Höhe dieses Heizkostenzuschusses beträgt für eine Einzelperson 415 Euro, für einen Zwei-Personen-Haushalt  540 Euro und für jede weitere Person zusätzlich 100 Euro.


Am einfachsten über unser unser Online-Formular. Mehr Infos dazu weiter oben auf dieser Seite.

Sie können auch einen Antrag ausdrucken, ausfüllen und per Post an uns schicken. Sie finden die Formulare auf dieser Seite bei den Antragsunterlagen

Den vollständig ausgefüllten Wohngeldantrag schicken Sie bitte an folgende Adresse:

Amt für Soziale Leistungen, Senioren und Menschen mit Behinderung
Metzgplatz 1
86150 Augsburg


Alternativ können Sie die Unterlagen auch in folgenden Dienststellen der Stadt Augsburg abholen:

  • Amt für Soziale Leistungen, Senioren und Menschen mit Behinderung
    Metzgplatz 1, 86150 Augsburg
     
  • Amt für Soziale Leistungen, Senioren und Menschen mit Behinderung
    Abteilung Wohngeld
    Mittlerer Lech 5, 86150 Augsburg
       
  • Bürgerinformation
    Rathausplatz 1, 86150 Augsburg
     
  • Bürgerbüro Stadtmitte
    An der Blauen Kappe 18, 86152 Augsburg
     
  • Bürgerbüro Haunstetten
    Tattenbachstraße 15, 86179 Augsburg
     
  • Bürgerbüro Hochzoll
    Friedberger Straße 115, 86163 Augsburg
     
  • Bürgerbüro Kriegshaber
    Ulmer Straße 72, 86156 Augsburg
     
  • Bürgerbüro Lechhausen
    Neuburger Straße 20, 86167 Augsburg

 


Buchstabe A – Kue

TelefonBuchstabeZimmer-Nr.
0821 324-64129Sachgebietsleitung206
0821 324-9616Hauptsachbearbeitung,
Lastenzuschüsse
226
0821 324-64128A - Ang122
0821 324-9585Anh-Berg210
0821 324-64137Berh - Cao117
0821 324-64136Cap - Dor209
0821 324-64135Dos - Fq118
0821 324-64143Fr - Grn202
0821 324-64145Gro - Har124
0821 324-9527Has - Hn120
0821 324-9648Ho - Kab208
0821 324-64127Kac - Knd123
0821 324-64134Kne - Kue119

  

Buchstabe Kuf – Z

TelefonBuchstabeZimmer-Nr.
0821 324-64140Sachgebietsleitung106
0821 324-9520Hauptsachbearbeitung,
Lastenzuschüsse
121
0821 324-9641Kuf - Mala105
0821 324-9644Malb - Mo125
0821 324-9530Mp - Pal104
0821 324-9649Pam - Reis217
0821 324-9647Reit - Sche218
0821 324-9630Schf - Sham101
0821 324-9642Shan - Sz103
0821 324-9617T - Vr219
0821 324-9586Vs - Ya201
0821 324-64125Yb - Z108

Für die telefonische Beratung werden Angaben über die monatliche Miete inklusive Nebenkosten (jedoch ohne Heizkosten) sowie Angaben zu den Bruttoeinkünften sämtlicher Haushaltsmitglieder benötigt.




Zuletzt aktualisiert am: 21.09.2026