Fahrradstraßen in Augsburg
Augsburgs sechs Fahrradstraßen gehören den Radlerinnen und Radlern. Beim Zusatz „Autos bzw. Kfz-Fahrzeuge“ frei dürfen auch Autos die Fahrradstraße benutzen.
Diese Straßen sind als Fahrradstraße ausgewiesen
- Laubenweg
- Dr.-Ziegenspeck-Weg westl. Botanischer Garten, Professor-Steinbacher-Straße, Frischstraße
- Gollwitzer Straße, Färberstraße, Treustraße in Pfersee
- Konrad-Adenauer-Allee
- Postillionstraße
- Schießstättenstraße
Das gilt für Fahrradstraßen
Bitte beachten Sie die Regeln auf Augsburgs Fahrradstraßen:
Dem Radverkehr gehört die gesamte Fahrbahn.
Bei Zusatz-Kennzeichnungen wie z. B. Autos frei dürfen auch Autos die Fahrradstraße benutzen.
- Es gilt Tempo 30 für alle Verkehrsteilnehmenden.
- Radlerinnen und Radler dürfen nebeneinander fahren.
- Autos dürfen Radfahrende nur überholen, wenn ein Abstand von 1,5 Meter eingehalten werden kann.
- Es gelten die allgemeinen Bestimmungen für die Fahrbahnbenutzung wie das Rechtsfahrgebot und die Vorfahrt.
Die Fahrradstraße einfach im Video erklärt
Fotos: Ruth Plössel/Stadt Augsburg