Raumordnung

Viele Projekte wie zum Beispiel der Aus- oder Neubau von Bahnstrecken wirken über die Gemeindegrenze hinaus. Solche Vorhaben von erheblicher überörtlicher Raumbedeutsamkeit werden in einem so genannten Raumordnungsverfahren bezüglich ihrer Raumverträglichkeit überprüft. Erst danach wird in einem weiteren Genehmigungsverfahren über fachliche und technische Detailfragen entschieden. Betrifft ein raumbedeutsames Projekt das Augsburger Stadtgebiet, wirkt die Stadt Augsburg bei der Entscheidungsfindung mit. Sie bringt ihre Belange mittels einer Stellungnahme ein und legt die Unterlagen für Interessierte aus.



 

Was versteht man unter einem Raumordnungsverfahren?

In einem Raumordnungsverfahren prüft die Höhere Landesplanungsbehörde die raumbedeutsamen Auswirkungen eines Vorhabens unter überörtlichen Gesichtspunkten. Höhere Landesplanungsbehörde ist im Fall der Stadt Augsburg die Regierung von Schwaben. Gegenstand der Prüfung sind auch Alternativen.

Neben der Öffentlichkeit werden unter anderem die betroffenen öffentlichen Stellen und sonstigen Planungsträger beteiligt. Ist Augsburg von raumbedeutsamen Vorhaben betroffen, wird die Stadt Augsburg zu einer Stellungnahme aufgefordert.

Im Rahmen der Beteiligung werden die Verfahrensunterlagen im Internet bereitgestellt und von den betroffenen Gemeinden ausgelegt. Bürger, Vereine, Verbände und Behörden haben dann die Möglichkeit, sich innerhalb einer vorgebebenen Frist zu äußern. 

Ein Raumordnungsverfahren muss innerhalb von sechs Monaten mit einer landesplanerischen Beurteilung abgeschlossen werden. Die Öffentlichkeit wird über den Abschluss des Verfahrens informiert.

 

Raumordnungsverfahren Bahnprojekt Ulm - Augsburg

Für das Bahnprojekt Ausbau-/Neubaustrecke Ulm - Augsburg wurde im September 2023 ein Raumordnungsverfahren eingeleitet. Zwischenzeitlich wurde es mit der landesplanerischen Beurteilung der Regierung von Schwaben vom 29. Mai 2024 abgeschlossen.

Die landesplanerische Beurteilung und die Verfahrensunterlagen können auf der Internetseite der Regierung von Schwaben abgerufen werden. 

Unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus dem Trassenauswahlverfahren und dem Raumordnungsverfahren hat die Bahn nun eine Vorschlagsvariante für die Trasse festgelegt. Diese kombiniert mehrere der ursprünglichen Varianten. Als weiterer Schritt in der Planung wird sie nun dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr übergeben. Von dort wird sie dem Deutschen Bundestag zur Beschlussfassung vorgeschlagen.

Weitere Informationen zum Bahnprojekt Ulm - Augsburg finden Sie unter https://www.ulm-augsburg.de/.