Raumordnung

Viele Projekte wie zum Beispiel der Aus- oder Neubau von Bahnstrecken wirken über die Gemeindegrenze hinaus. Solche Vorhaben von erheblicher überörtlicher Raumbedeutsamkeit werden in einem so genannten Raumordnungsverfahren bezüglich ihrer Raumverträglichkeit überprüft. Erst danach wird in einem weiteren Genehmigungsverfahren über fachliche und technische Detailfragen entschieden. Betrifft ein raumbedeutsames Projekt das Augsburger Stadtgebiet, wirkt die Stadt Augsburg bei der Entscheidungsfindung mit. Sie bringt ihre Belange mittels einer Stellungnahme ein und legt die Unterlagen für Interessierte aus.



 

Was versteht man unter einem Raumordnungsverfahren?

In einem Raumordnungsverfahren prüft die Höhere Landesplanungsbehörde die raumbedeutsamen Auswirkungen eines Vorhabens unter überörtlichen Gesichtspunkten. Höhere Landesplanungsbehörde ist im Fall der Stadt Augsburg die Regierung von Schwaben. Gegenstand der Prüfung sind auch Alternativen.

Neben der Öffentlichkeit werden unter anderem die betroffenen öffentlichen Stellen und sonstigen Planungsträger beteiligt. Ist Augsburg von raumbedeutsamen Vorhaben betroffen, wird die Stadt Augsburg zu einer Stellungnahme aufgefordert.

Im Rahmen der Beteiligung werden die Verfahrensunterlagen im Internet bereitgestellt und von den betroffenen Gemeinden ausgelegt. Bürger, Vereine, Verbände und Behörden haben dann die Möglichkeit, sich innerhalb einer vorgebebenen Frist zu äußern. 

Ein Raumordnungsverfahren muss innerhalb von sechs Monaten mit einer landesplanerischen Beurteilung abgeschlossen werden. Die Öffentlichkeit wird über den Abschluss des Verfahrens informiert.

 

Raumordnungsverfahren Bahnprojekt Ulm - Augsburg

Für das Bahnprojekt Ausbau-/Neubaustrecke Ulm - Augsburg wurde im September 2023 ein Raumordnungsverfahren eingeleitet. Vom 25. September 2023 bis einschließlich 20. Oktober 2023 lagen die Verfahrensunterlagen unter anderem im Stadtplanungsamt Augsburg öffentlich aus und konnten zudem im Internet abgerufen werden. Am 26. Oktober 2023 wurde die Stellungnahme der Stadt Augsburg vom Stadtrat beschlossen. Die Beschlussvorlage kann im Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg abgerufen werden.

Momentan prüft die Regierung von Schwaben alle eingegangenen Stellungnahmen. Mit dem Erlass der landesplanerischen Beurteilung ist demnächst zu rechnen.

Weitere Informationen zum Bahnprojekt Ulm - Augsburg finden Sie unter https://www.ulm-augsburg.de/.