Plangenehmigung

Ein Plangenehmigungsverfahren kann ein Planfeststellungsverfahren in bestimmten Fällen ersetzen. Dabei wird auf eine breite Beteiligung der Öffentlichkeit verzichtet und nur auf die unmittelbar Betroffenen beschränkt. Bei Plangenehmigungen im Augsburger Stadtgebiet erhält die Stadt Augsburg von der übergeordneten Plangenehmigungsbehörde die Möglichkeit, mittels einer Stellungnahme am Entscheidungsprozess mitzuwirken.



 

Wann ist ein Plangenehmigungsverfahren möglich?

Ein Plangenehmigungsverfahren kann durchgeführt werden, wenn

  • Rechte anderer nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt werden oder die Betroffenen sich mit der Inanspruchnahme ihres Eigentums oder eines anderen Rechts schriftlich einverstanden erklärt haben, 
  • mit den Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich berührt wird, das Benehmen hergestellt worden ist und
  • nicht andere Rechtsvorschriften eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorschreiben.

Ein Plangenehmigungsverfahren endet mit dem Erlass einer Plangenehmigung durch die Plangenehmigungsbehörde (zum Beispiel die Regierung von Schwaben, das Eisenbahn-Bundesamt).

 

Plangenehmigungsverfahren der letzten Jahre

  • Aufstellung und Betreiben einer Containeranlage mit Sozial- und Sanitärräumen auf dem Betriebsgelände der KSI GmbH & Co. KG an der Firnhaberstraße 74h
  • Erstellung eines temporären Leichtbau-Hallenzeltes zur Erweiterung der Bestandshalle für Wartungsarbeiten an Zügen auf dem Gelände der Bahnbetriebsgesellschaft Stauden mbH an der Firnhaberstraße 22d
  • Errichtung einer Zufahrt zum ehemaligen Bahnbetriebswerk an der Firnhaberstraße
  • Aufstellen und Betreiben AdBlue-Anlagen auf dem Betriebsgelände der KSI GmbH Augsburg
  • Neubau einer Abstellanlage am Hauptbahnhof inklusive Lager-, Service- und Garagencontainer