KFZ Adressänderung in den Fahrzeugpapieren
Service-Telefon Bürgerbüro | |
Telefon | 0821 324-9999 |
Fax | 0821 324-3597 |
kfzzulassung@augsburg.de |
Beschreibung
Wenn sich die Anschrift des Fahrzeughalters aufgrund eines Umzuges innerhalb des Zulassungsbezirks der Stadt Augsburg geändert hat, ist eine Änderung der Anschrift in der Zulassungsbescheinung Teil I erforderlich.
Zuständige Dienststelle
Unterlagen
Für die Änderung der Anschrift in der Zulassungsbescheinung Teil I benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Wenn das Fahrzeug auf eine natürliche Person zugelassen ist:
Zulassungsbescheinigung Teil I und gültiges Ausweisdokument - Wenn das Fahrzeug auf eine juristische Person zugelassen ist:
Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug
Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
Kosten
Kosten
Für die Änderung der Adresse in den Fahrzeugpapieren wird ein Betrag von 12,00 EURO fällig.
Die Begleichung der anfallenden Kosten beim Bürgeramt kann mit EC-Cash oder Bar erfolgen.
Die Begleichung erfolgt sofort.
Formulare
Wichtige Hinweise
- Weitere wichtige Hinweise auf der Seite des KFZ-Wesens
Bitte beachten Sie
Eine Vorsprache bei den Bürgerbüros ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich
Weitere Links / Infos